Teil des Leitfadens Teichbuch führen: Was Teichwirtschaften aufzeichnen müssen
Veröffentlicht am 08.11.2026
Inventur und Abfischung buchen: Bestand korrekt fortschreiben
Im Herbst werden die Karpfenteiche abgefischt, im Frühjahr oder Sommer die Forellenteiche sortiert. Dann sieht man zum ersten Mal, wie viele Fische wirklich im Teich waren. Dieser Moment ist der wichtigste Termin für dein Bestandsregister: Buchbestand und Ist-Bestand müssen wieder zusammenfinden.
Das Bestandsregister erklärt der Leitfaden Teichbuch führen, den Aufbau der Spalten die Teichbuch-Vorlage.
Warum der Buchbestand abweicht
Das Bestandsregister ist nach Art. 186 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 2016/429 eine Aufzeichnung von Art und Menge der Tiere. Du schreibst es mit jedem Zugang, Abgang und Verlust fort. Fehler summieren sich: Verluste, die niemand bemerkt hat, ungenaue Stückgewichte, Schätzungen beim Besatz. Beim Abfischen kommt die Wahrheit ans Licht, und das ist gewollt.
So gehst du vor
- Zählen oder wiegen. Erfasse je Einheit und Fischart Stück und kg. Wo du nicht zählst, rechne über Stichprobe und Stückgewicht und schreib dazu, wie der Wert entstanden ist.
- Buchbestand dagegen halten. Vergleiche den Ist-Bestand mit dem Stand, den dein Register für den Tag ausweist.
- Differenz begründen. Bei Schwund: vermutete Ursache. Bei Zuwachs: bei Karpfen und Forellen normal, weil die Tiere wachsen.
- Als Inventur buchen. Eine Berichtigung des Bestands, kein Abgang und kein Zugang.
- Verkäufe und Umsetzungen separat buchen. Jeder Verkauf nach der Abfischung ist ein Abgang mit Empfänger, Datum, Art und Menge, wie ihn § 8 FischSeuchV verlangt.
Zuwachs und Schwund trennen
Das Gewicht steigt, die Stückzahl sinkt, beides ist normal. Darum rechnest du die Differenz in zwei Größen: Zuwachs in kg und Schwund in Stück. Der Schwund sollte zu deinen Mortalitätsaufzeichnungen passen. Passt er nicht, fehlen Einträge in der täglichen Erfassung, und die Lücke fällt bei einer Kontrolle auf. Wie die Mortalität geführt wird, steht im Artikel Mortalität je epidemiologischer Einheit.
Abfischung und Gesundheit
Beim Abfischen und Sortieren siehst du die Fische in der Hand. Auffällige Tiere, Parasiten oder Veränderungen gehören ins Ereignisprotokoll und bei Verdacht in die Abstimmung mit dem Tierarzt. Zur Meldepflicht siehe Meldepflichtige Fischseuchen.
Belege und Aufbewahrung
Zähllisten, Wiegescheine und Notizen zur Stichprobe sind der Beleg für die Inventur. Lege sie zum Bestandsregister. Die Aufzeichnungen bewahrst du nach § 8 Abs. 2 FischSeuchV nach Ablauf des Kalenderjahres mindestens drei Jahre auf, Art. 186 Abs. 3 AHL nennt mindestens drei Jahre. Sie müssen dauerhaft zuverlässig nachprüfbar sein (§ 8 Abs. 2 FischSeuchV), nachträgliche Änderungen sollten deshalb erkennbar bleiben.
Typische Fehler
- Inventur als Abgang buchen. Das verfälscht die Abgänge und damit die Rückverfolgung.
- Differenz ohne Begründung. Der Eintrag "Korrektur" sagt dem Prüfer nichts.
- Stückgewicht nicht aktualisiert. Beim nächsten Verkauf stimmt dann das Durchschnittsgewicht nicht.
- Verkauf und Inventur am selben Tag vermischt. Erst inventarisieren, dann verkaufen.
Inventur in Teichwart
Teichwart bucht die Inventur als eigene Buchung: Du gibst den Ist-Bestand je Einheit ein, die Differenz zum Buchbestand wird als Zuwachs in kg und Schwund in Stück gebucht, du begründest sie. Verkäufe danach laufen als Abgang mit Geschäftspartner, Registriernummer und Lieferschein. Mehr unter Funktionen.
Quellen
Rechtstexte und Merkblätter, auf die sich dieser Artikel stützt. Stand 08.11.2026.
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Häufige Fragen
- Muss ich bei der Abfischung den Bestand neu erfassen?
- Du schreibst den Bestand mit jeder Bewegung fort. Bei der Abfischung zählst oder wiegst du den Ist-Bestand und gleichst ihn mit dem Buchbestand ab. Eine Differenz trägst du mit Begründung ein.
- Wie gehe ich mit Schwund um, den ich nicht erklären kann?
- Trage den Schwund mit der wahrscheinlichen Ursache ein, zum Beispiel Prädation oder nicht erfasste Verluste. Große unerklärte Differenzen sind ein Grund, die Tageserfassung zu prüfen.
- Gilt eine Inventur als Abgang?
- Nein. Eine Inventur ist eine Berichtigung des Bestands und keine Verbringung. Der Verkauf nach der Abfischung ist ein eigener Abgang mit Empfänger.