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Teil des Leitfadens Teichbuch führen: Was Teichwirtschaften aufzeichnen müssen

Veröffentlicht am 01.11.2026

Besatz von Angelteichen: Pflichten des abgebenden Betriebs

Viele Forellenbetriebe liefern regelmäßig Speisefische an Angelteiche, manche betreiben selbst einen. Rechtlich ist der Angelteich ein eigener Fall: kein klassischer Mastbetrieb, aber auch kein freies Gewässer. Für den Betrieb, der die Fische abgibt, und für den, der sie einsetzt, gelten Pflichten aus dem Tiergesundheitsrecht, dem Tierarzneimittelrecht, dem Tierschutz und teils dem Fischereirecht der Länder. Dieser Artikel ordnet sie.

Wie die Abgabe in deine allgemeinen Aufzeichnungen passt, steht im Leitfaden Teichbuch führen.

Was ein Angelteich rechtlich ist

Die Fischseuchenverordnung definiert in § 2 Abs. 1 Nr. 3 den Angelteich als Teich oder sonstige Anlage, deren Bestand ausschließlich für die Angelfischerei durch Besatz mit Fischen aus Aquakultur erhalten wird. Kein Angelteich in diesem Sinn sind nach den Hinweisen aus Niedersachsen Gewässer wie Baggerseen, in die nur besetzt wird, um die Hegepflicht zu erfüllen oder einen sich selbst erhaltenden Bestand zu ergänzen.

Nach dem EU-Tiergesundheitsrecht ist ein solcher Angelteich ein Aquakulturbetrieb. Der Entscheidungsbaum des LAVES mit Stand September 2025 ordnet ihn der Registrierung nach Art. 172 AHL zu, sofern die Fische eingeschlossen sind und nicht entweichen können. Sieht die Behörde ein erhebliches Seuchenrisiko, kann eine Zulassung nach Art. 176 AHL nötig werden.

Pflichten des Angelteich-Betreibers

Wer einen Angelteich betreibt, hat nach dem Merkblatt des LAllF Mecklenburg-Vorpommern mehrere Stellen zu beachten:

  • Registrierung beim Veterinäramt nach § 6 Abs. 1 FischSeuchV, vor Aufnahme der Tätigkeit. Anzugeben sind Betreiber, Lage und Größe der Anlage, Wasserversorgung und Zuflussmenge sowie Fischarten und ihre Verwendung.
  • Sachkunde nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 TierSchG, etwa durch eine fischereiliche Ausbildung oder ein Fachgespräch bei der Behörde.
  • Baurecht und Wasserrecht für Bau, Wasserentnahme und Einleitung. Zuständig sind Bauordnungs- und Wasserbehörden.
  • Meldung bei erhöhter Sterblichkeit unklarer Ursache nach § 7 Abs. 3 FischSeuchV, bei Verdacht auf eine gelistete Seuche nach § 3 Tierseuchenmeldeverordnung.

Wichtig für Betriebe, die beides machen: Sobald ein Angelteich-Betreiber selbst Fische für Besatzzwecke abgibt oder in größeren Mengen hältert, wird er nach dem Merkblatt als Aquakulturbetrieb mit weitergehenden Pflichten eingestuft, einschließlich Buchführung und Überwachung.

Pflichten des abgebenden Betriebs

Nur gesunde Fische

§ 14 FischSeuchV erlaubt das Inverkehrbringen zur weiteren Haltung oder zum Besatz nur für klinisch gesunde Fische, die nicht aus einem Betrieb mit ungeklärter erhöhter Sterblichkeit stammen. Abs. 2 wendet das ausdrücklich auf den Besatz von Angelteichen an. Nach Abs. 4 kann die Behörde anordnen, dass in Angelteiche nur Fische aus seuchenfreien Schutzgebieten gebracht werden.

Praktisch heißt das: Gib keine Fische aus einer Einheit ab, in der gerade Verluste ohne geklärte Ursache auftreten. Das gilt auch dann, wenn der Angelteich-Betreiber drängt, weil am Wochenende viele Angler erwartet werden. Deine tägliche Mortalitätserfassung ist dafür der Beleg. Mehr zur Erfassung je Einheit steht im Artikel Mortalität je epidemiologischer Einheit.

Keine Fische mit laufender Wartezeit

Fische aus Angelteichen werden in aller Regel gegessen. Die Wartezeit ist nach Art. 4 Nr. 34 der Verordnung (EU) 2019/6 der Zeitraum zwischen der letzten Behandlung und der Erzeugung von Lebensmitteln. Im Angelteich kann ein Fisch schon am ersten Tag gefangen werden. Gib Fische aus einer behandelten Einheit deshalb erst nach Ablauf der Wartezeit in einen Angelteich ab. Die Wartezeit bei Fischen wird in Tagesgraden gerechnet. Wie das geht, erklärt der Leitfaden Tierarzneimittel bei Fischen.

Abgang dokumentieren und Nachweise mitgeben

Jeder Abgang gehört nach § 8 FischSeuchV ins Teichbuch: Versanddatum, Fischart, Durchschnittsgewicht, Stückzahl oder Gesamtgewicht und Empfänger. Gib dem Angelteich-Betreiber mit:

  • einen Lieferschein mit den Registriernummern beider Betriebe,
  • eine Erklärung zur Gesundheit der Fische und zum Gesundheitsstatus deines Betriebs,
  • bei Bedarf eine Veterinärbescheinigung, wenn der Angelteich in einem Gebiet mit besonderem Status liegt.

Was eine solche Erklärung enthalten sollte, zeigt der Artikel Eigenerklärung und Veterinärbescheinigung beim Satzfischkauf.

Zulassung prüfen

Wer lebende Fische an andere Betriebe abgibt, braucht nach dem AHL grundsätzlich eine Zulassung, sofern keine Ausnahme greift. Ob die Abgabe an Angelteiche bei deinem Betrieb darunter fällt, klärst du am besten vorab mit dem Veterinäramt. Die Logik erklärt der Artikel Aquakulturbetrieb registrieren oder zulassen.

Was die Länder unterschiedlich regeln

Neben dem Bundes- und EU-Recht haben die Länder eigene Regeln, vor allem im Fischerei- und Tierschutzvollzug. Drei Beispiele zeigen, wie verschieden das sein kann:

Land Regel Quelle
Mecklenburg-Vorpommern mindestens 4 Wochen zwischen Einsetzen und Herausfangen, aus Tierschutzgründen Erlass vom 20.10.2005, Merkblatt LAllF
Bayern Besatz in geschlossenen Gewässern ohne Genehmigung, aber mit Aufzeichnungen bei regelmäßigem Angeln; Satzfische sollen aus tierärztlich betreuten Betrieben stammen § 22 AVBayFiG
Niedersachsen Abgrenzung zu Gewässern mit Hegepflicht, tierschutzrechtliche Hinweise zum Angeln Hinweise des Landes, Dezember 2013

In Bayern muss der Fischereiausübungsberechtigte nach § 22 Abs. 5 AVBayFiG über Besatzmaßnahmen Ort, Zeitpunkt, Art, Alter, Menge und Herkunft der Fische aufzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens drei Jahre aufbewahren. Für geschlossene Gewässer, aus denen Fische nicht entweichen können, gilt nach Abs. 7 die Genehmigungspflicht nicht, wohl aber diese Aufzeichnungspflicht, wenn regelmäßig mit der Handangel gefischt wird.

Die Übersicht ist nicht vollständig. Andere Länder haben eigene Fischereigesetze und Erlasse, und die genannten Merkblätter sind teils mehrere Jahre alt. Frag vor dem ersten Besatz bei der Fischereibehörde und beim Veterinäramt deines Landkreises nach.

Tierschutz beim Besatz

Angeln ist nach dem Tierschutzgesetz nur mit vernünftigem Grund erlaubt, vor allem zur menschlichen Ernährung. Die Hinweise aus Niedersachsen stellen das an den Anfang. Für den abgebenden Betrieb heißt das: Transport und Übergabe so gestalten, dass die Fische in guter Verfassung ankommen. Für den Angelteich heißt das unter anderem, frisch eingesetzte Fische nicht sofort beangeln zu lassen. Einige Länder haben dafür Mindestfristen festgelegt, wie das Beispiel aus Mecklenburg-Vorpommern zeigt.

Wenn nach dem Besatz Fische sterben

Ein Angelteich hat andere Bedingungen als die Anlage, aus der die Fische kommen: oft wärmeres Wasser, weniger Durchfluss, mehr Störung durch Angler. Verluste in den Tagen nach dem Besatz sind deshalb keine Seltenheit. Für beide Seiten lohnt es sich, darauf vorbereitet zu sein.

Für den Angelteich-Betreiber. Verluste gehören mit Datum und Anzahl in die eigenen Aufzeichnungen. Sterben ungewöhnlich viele Fische ohne erkennbare Ursache, besteht nach § 7 Abs. 3 FischSeuchV eine Mitteilungspflicht an das Veterinäramt. Tote Fische werden zügig abgesammelt. Wie du sie entsorgen musst, sagt dir dein Veterinäramt.

Für den abgebenden Betrieb. Bitte den Angelteich-Betreiber, dich über auffällige Verluste zu informieren. Gleiche sie mit deiner eigenen Erfassung ab: Gab es in der abgebenden Einheit in den Tagen vor der Lieferung auffällige Werte? Waren die Fische beim Verladen unauffällig? Deine tägliche Erfassung und die Wassertemperatur der Tage vor der Abgabe sind in einem solchen Fall der wichtigste Beleg dafür, dass du gesunde Fische geliefert hast.

Gemeinsam. Wenn eine Seuche vermutet wird, geht es um die Frage, woher sie kam. Eine saubere Kette aus Abgang im Teichbuch des Lieferanten, Lieferschein und Zugang im Angelteich macht die Rückverfolgung für das Veterinäramt schnell und schützt den Betrieb, der alles richtig gemacht hat.

Checkliste vor jeder Lieferung an einen Angelteich

  • Ist der Angelteich registriert? Lass dir die Registriernummer geben.
  • Ist die abgebende Einheit frei von ungeklärter erhöhter Sterblichkeit?
  • Ist die Wartezeit aller Behandlungen dieser Einheit abgelaufen?
  • Stehen Datum, Art, Menge, Durchschnittsgewicht und Empfänger im Teichbuch?
  • Hat der Empfänger Lieferschein und Gesundheitserklärung?
  • Gibt es Länderregeln zu Besatzzeitpunkt oder Aufzeichnungen, die der Empfänger beachten muss?

Teichwart für Lieferungen an Angelteiche

Teichwart bucht einen Besatz für Angelteiche als eigene Abgangsart. Kommt die Lieferung aus einer gesperrten Einheit, blockiert die App die Buchung, bis die Wartezeit in Tagesgraden erreicht ist. Mit Abnehmer erstellt Teichwart einen Lieferschein mit den Registriernummern beider Betriebe. Teste es kostenlos.

Quellen

Rechtstexte und Merkblätter, auf die sich dieser Artikel stützt. Stand 01.11.2026.

  1. laves.niedersachsen.de: 42500/Hinweise_und_Empfehlungen_zum_Betrieb_von_Angelteichen_in_Niedersachsen.pdf
  2. lallf.de: 2_Merkblaetter/Merkblatt_Angelteiche_2022.pdf
  3. laves.niedersachsen.de: download/42657
  4. gesetze-im-internet.de: fischseuchv_2008/__14.html
  5. gesetze-im-internet.de: fischseuchv_2008/__8.html
  6. gesetze.legal: avbayfig/22
  7. gesetze.legal: vo_eu_2019_6/4
  8. gesetze-im-internet.de: fischseuchv_2008/__7.html
  9. gesetze-im-internet.de: tierseuchmeldv/BJNR03D0B0026.html

Häufige Fragen

Muss ein Angelteich registriert werden?
Ja. Ein Angelteich, dessen Bestand nur durch Besatz mit Fischen aus Aquakultur erhalten wird, ist nach der Fischseuchenverordnung und nach dem EU-Tiergesundheitsrecht registrierungspflichtig. Die Anzeige erfolgt beim Veterinäramt vor Aufnahme der Tätigkeit.
Darf ich Fische aus einem gesperrten Teich an einen Angelteich abgeben?
Fische aus Angelteichen werden in aller Regel gegessen. Gib deshalb keine Fische ab, deren Wartezeit nach einer Behandlung noch nicht abgelaufen ist. Im Zweifel klärst du das vorher mit dem behandelnden Tierarzt.
Wie lange müssen Fische nach dem Besatz im Angelteich bleiben, bevor geangelt wird?
Das ist Ländersache. In Mecklenburg-Vorpommern verlangt ein Erlass aus Tierschutzgründen mindestens vier Wochen zwischen Einsetzen und Herausfangen. Andere Länder haben andere oder keine solchen Vorgaben. Frag bei deiner Behörde nach.
Wer führt die Aufzeichnungen über den Besatz?
Der abgebende Betrieb trägt den Abgang mit Empfänger in sein Teichbuch ein. Der Angelteich-Betreiber trägt den Zugang mit Herkunftsbetrieb ein. In Bayern verlangt das Fischereirecht zusätzlich Aufzeichnungen über Besatzmaßnahmen.