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Veröffentlicht am 01.11.2026

Tierarzneimittel bei Fischen: Bestandsbuch, Wartezeit und Tagesgrade

Wer Forellen oder Karpfen als Lebensmittel abgibt, hält der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere. Für jede Behandlung mit einem Tierarzneimittel gelten dann dieselben Grundregeln wie im Stall: Der Tierarzt entscheidet über Mittel und Wartezeit, du dokumentierst die Anwendung im Bestandsbuch, und bis die Wartezeit abgelaufen ist, gehen keine Fische aus dem behandelten Teich in die Küche.

Bei Fischen kommt eine Besonderheit dazu: Die Wartezeit läuft meist nicht in Kalendertagen, sondern in Tagesgraden. Wie lange ein Teich gesperrt bleibt, hängt also vom Wetter ab. Dieser Leitfaden ordnet alles ein, was du dafür wissen musst, und verweist auf die Artikel, die einzelne Punkte im Detail erklären.

Der rechtliche Rahmen

Die Grundlage ist die Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel. Sie gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Drei Artikel sind für Teichwirte besonders wichtig:

  • Art. 108 regelt, worüber Halter von der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren Buch führen müssen.
  • Art. 114 regelt, wann der Tierarzt bei Wassertieren ein Arzneimittel außerhalb seiner Zulassung einsetzen darf.
  • Art. 115 regelt, welche Wartezeit dann mindestens gilt.

In Deutschland ergänzt das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) die Verordnung. § 32 TAMG verweist für die Buchführung der Halter direkt auf Art. 108. Wer also das Bestandsbuch nach Art. 108 führt, erfüllt die Buchführungspflicht nach § 32 TAMG.

Für die Anwendung gilt außerdem: Ein Arzneimittel darf nur so eingesetzt werden, wie es zugelassen ist. Abweichen darf nur der Tierarzt nach Art. 112 bis 114 der Verordnung, oder du wendest das Mittel nach seiner tierärztlichen Behandlungsanweisung an (§ 39 Abs. 1 TAMG).

Die Pflichten zur Antibiotika-Minimierung mit Therapiehäufigkeit und Reduktionsplan (§ 54 bis § 58 TAMG) betreffen dich als Teichwirt nicht: Anlage 1 des TAMG nennt nur Rinder, Schweine, Hühner und Puten. Setzt dein Tierarzt bei Regenbogenforellen oder Karpfen ein Antibiotikum ein, meldet er die Anwendung selbst an die Bundesoberbehörde (§ 61a TAMG).

Wer entscheidet: Tierarzt, Verschreibung, Behandlungsanweisung

Die Rollen sind klar verteilt:

  • Der Tierarzt stellt die Diagnose, wählt das Mittel, legt Dosierung, Dauer und Wartezeit fest. Gibt er dir das Mittel selbst ab, bekommst du unverzüglich eine schriftliche oder elektronische Behandlungsanweisung mit Art, Zeitpunkt und Dauer der Anwendung (§ 44 Abs. 2 TAMG). Verschreibt er es, bekommst du eine Verschreibung, die du in der Apotheke oder beim Großhandel einlöst.
  • Du wendest das Mittel nach dieser Anweisung an, hältst die Wartezeit ein und dokumentierst alles im Bestandsbuch.

Für Fische gibt es nur wenige zugelassene Arzneimittel. Deshalb kommt es häufig vor, dass der Tierarzt ein Mittel umwidmet. Bei Wassertieren regelt Art. 114 die Reihenfolge, in der er dabei vorgehen muss: zuerst ein Mittel, das für eine andere Wassertierart oder Indikation zugelassen ist, dann ein Mittel für landlebende Nutztiere, dann ein Humanarzneimittel, zuletzt eine Zubereitung im Einzelfall. Das entscheidet der Tierarzt in eigener Verantwortung, nicht der Halter.

Warum das für dich wichtig ist: Die Wartezeit einer Umwidmung steht nicht auf der Packung. Sie ergibt sich aus Art. 115 und aus der Entscheidung des Tierarztes. Lass dir diesen Wert immer schriftlich geben, am besten direkt auf der Behandlungsanweisung oder Verschreibung. Ohne diese Zahl kannst du die Sperre nicht korrekt führen.

Wie Fische behandelt werden und was das für die Doku heißt

Im Stall bekommt meist jedes Tier seine Dosis. Im Teich behandelst du einen Bestand. Daraus ergeben sich andere Fragen bei der Dokumentation.

Medizinalfutter. Der häufigste Weg ist ein Fertigfutter mit Arzneimittel, das über eine bestimmte Zahl von Tagen verfüttert wird. Ins Bestandsbuch gehören die Menge des Futters und, wenn bekannt, die Wirkstoffmenge. Als erster Behandlungstag zählt der erste Futtertag, als Behandlungsdauer die Zahl der Futtertage. Fressen die Fische wegen niedriger Temperatur oder Krankheit schlecht, ist das ein Grund, mit dem Tierarzt Rücksprache zu halten, nicht, die Dauer eigenmächtig zu verlängern.

Bäder. Manche Mittel werden über das Wasser gegeben, als Kurzbad oder Dauerbad. Hier ist die behandelte Gruppe alles, was im Wasser steht. Wird das Wasser abgelassen oder läuft es in einen anderen Teich, gehört das zur Frage, welche Einheiten mitbehandelt sind.

Injektion. Bei wertvollen Elterntieren kommt auch eine Einzelbehandlung vor. Dann ist die Identität des Tieres oder der kleinen Gruppe besonders genau festzuhalten, etwa über Becken und Markierung.

Für alle Formen gilt: Halte den Tag der letzten Anwendung fest. Ab dem Tag danach zählen die Tagesgrade.

Das Bestandsbuch: Was du aufschreiben musst

Art. 108 Abs. 2 legt fest, was im Bestandsbuch stehen muss. Für einen Teichbetrieb heißt das konkret:

Pflichtangabe nach Art. 108 Abs. 2 Was das im Teich bedeutet
a) Datum der ersten Verabreichung Erster Behandlungstag, zum Beispiel erstes Medizinalfutter
b) Bezeichnung des Arzneimittels Handelsname, wie auf Verschreibung oder Beleg
c) Menge des verabreichten Arzneimittels Menge mit Einheit, zum Beispiel kg Medizinalfutter
d) Lieferant mit Name und Anschrift Apotheke, Tierarzt oder Großhandel
e) Beleg für den Erwerb Rechnung, Lieferschein, Abgabebeleg
f) Identität der behandelten Tiere Die behandelten Teiche, Rinnen oder Becken
g) Verschreibender Tierarzt Name und Kontakt, falls verschrieben
h) Wartezeit, auch wenn sie null ist In Tagesgraden, wie vom Tierarzt angegeben
i) Behandlungsdauer Anzahl der Behandlungstage

Zwei Punkte werden oft übersehen. Erstens: Die Wartezeit gehört ins Buch, auch wenn sie null ist. Eine leere Spalte ist ein Mangel, eine eingetragene Null nicht. Zweitens: Bei Fischen ist das behandelte Tier nicht ein einzelner Fisch, sondern eine Gruppe. Gib deshalb die Einheit an, also den Teich oder das Becken. Hat eine Einheit Zulauf aus einem anderen Teich, behandelst du oft faktisch mehr als eine Einheit mit.

Steht eine Angabe schon auf der Kopie der Verschreibung oder in anderen Büchern des Betriebs, musst du sie laut Art. 108 Abs. 3 nicht noch einmal getrennt aufschreiben. Die Kopie der Verschreibung musst du dann aber aufbewahren.

Aufbewahren musst du die Aufzeichnungen mindestens fünf Jahre, damit die Behörde sie kontrollieren kann (Art. 108 Abs. 5). Das gilt auch für Behandlungen, deren Fische längst verkauft sind.

Eine ausführliche Liste mit Beispielen und Vorlage findest du im Artikel zum Tierarzneimittel-Bestandsbuch nach Art. 108.

Warum die Wartezeit bei Fischen in Tagesgraden läuft

Fische sind wechselwarm. Ihr Stoffwechsel und damit der Abbau eines Wirkstoffs laufen bei warmem Wasser schneller als bei kaltem. Eine Wartezeit in Kalendertagen wäre im Sommer zu lang und im Winter zu kurz. Deshalb wird sie für Fische meist in Tagesgraden angegeben, abgekürzt °d.

Das Prinzip ist einfach: Jeder Tag nach der letzten Anwendung zählt mit seiner mittleren Wassertemperatur in Grad Celsius. Ein Tag mit 10 °C bringt 10 °d, ein Tag mit 4 °C bringt 4 °d. Tage unter 0 °C zählen mit 0. Sobald die Summe die vorgegebene Wartezeit erreicht, ist sie abgelaufen.

Daraus folgen zwei praktische Regeln:

  1. Gezählt wird ab dem Tag nach der letzten Anwendung, nicht ab dem ersten Behandlungstag. Bei einer mehrtägigen Behandlung beginnt die Wartezeit also erst nach dem letzten Futtertag mit Arzneimittel.
  2. Gezählt wird mit der Temperatur des Wassers, in dem die behandelten Fische stehen. Wer nur am Zulauf misst, sollte wissen, ob der Teich im Sommer deutlich wärmer wird.

Wartezeit in Tagen umrechnen: Beispiele

Für die Planung brauchst du ein Datum: Wann darf ich wieder abfischen? Bei gleichbleibender Temperatur rechnest du die Tagesgrade durch das Tagesmittel und rundest auf volle Tage auf.

Tagesmittel Tage bis 500 °d
6 °C 84 Tage
8 °C 63 Tage
10 °C 50 Tage
12 °C 42 Tage
14 °C 36 Tage

Der Unterschied ist erheblich. Eine Behandlung im Spätherbst bei 6 °C sperrt einen Teich fast drei Monate, dieselbe Behandlung im Juni bei 14 °C gut einen Monat. Wer im Herbst behandelt, sollte die Abfischung und die Weihnachtsware einplanen, bevor er das Medizinalfutter bestellt.

Kürzere Wartezeiten verhalten sich genauso: 150 °d sind bei 10 °C nach 15 Tagen erreicht, 250 °d bei 8 °C nach 32 Tagen.

In der Praxis bleibt die Temperatur nicht konstant. Dann addierst du Tag für Tag die gemessenen Werte. Wie das genau geht und welche Fehler typisch sind, erklärt der Artikel Tagesgrade berechnen. Mit eigenen Werten rechnen kannst du im Wartezeit-Rechner für Tagesgrade.

Wenn Temperaturen fehlen

Die Summe ist nur so gut wie die Messungen dahinter. Fehlt ein Tag, weil niemand am Teich war oder das Thermometer ausgefallen ist, hast du zwei Möglichkeiten: die Wartezeit vorsichtig verlängern oder den letzten bekannten Wert übernehmen und den Tag als geschätzt kennzeichnen.

Ein Beispiel: Du misst am Freitag 9,5 °C und erst am Dienstag wieder. Für die 3 Tage dazwischen übernimmst du 9,5 °C, das sind 28,5 °d. Ist es am Wochenende deutlich kälter geworden, rechnest du dir damit die Wartezeit zu kurz. Deshalb gilt:

  • Während einer laufenden Wartezeit täglich messen, am besten zur gleichen Uhrzeit an der gleichen Stelle.
  • Geschätzte Tage im Bestandsbuch oder in der Temperaturliste kennzeichnen, damit bei einer Kontrolle sichtbar ist, wo Werte übernommen wurden.
  • Kurz vor dem Ende der Wartezeit keine Lücken lassen. Ein Tag mehr Sperre kostet weniger als eine Beanstandung.

Für die Prognose, wann die Sperre voraussichtlich endet, eignet sich das Mittel der letzten 7 Tage. Es ist eine Schätzung, kein Freigabedatum. Freigegeben ist der Teich erst, wenn die tatsächlich gemessenen Tagesgrade die Wartezeit erreicht haben.

Umwidmung: Welche Wartezeit gilt nach Art. 115

Setzt der Tierarzt bei Fischen ein Mittel außerhalb der Zulassung ein, gilt mindestens die Wartezeit nach Art. 115 Abs. 1 Buchst. d. Sie hängt davon ab, wofür das Mittel zugelassen ist:

Zulassung des Arzneimittels Mindestwartezeit für Fische
Für eine Wassertierart Längste Wartezeit der Fachinformation × 1,5, in °d
Für landlebende Nutztiere Längste Wartezeit in Tagen × 50, in °d, höchstens 500 °d
Nicht für Nutztiere zugelassen 500 °d
Längste Wartezeit ist null 25 °d

Einige Beispiele: Ist ein Mittel für eine andere Fischart mit 100 °d zugelassen, gelten mindestens 150 °d. Ist es für Schweine mit 5 Tagen zugelassen, gelten mindestens 250 °d. Bei 12 Tagen ergäben sich 600 °d, die Obergrenze liegt aber bei 500 °d. Bei einer Null-Wartezeit gelten 25 °d. Ergibt die Rechnung einen Bruchteil, wird nach Art. 115 Abs. 2 aufgerundet.

Wichtig: Das sind Mindestwerte, die Verordnung spricht von „nicht weniger als“. Der Tierarzt kann eine längere Wartezeit festlegen, und sie ist dann maßgeblich. Der Vorschlag in Teichwart rechnet bei einer Wassertier-Zulassung bewusst vorsichtiger und setzt mindestens 25 °d an, auch wenn das Etikett × 1,5 weniger ergäbe. Das Gesetz verlangt die 25 °d nur bei einer Null-Wartezeit. Rechne die Werte nicht selbst aus, um eine Angabe des Tierarztes zu ersetzen. Prüfe sie höchstens nach, und frag nach, wenn deine Rechnung einen höheren Wert ergibt.

Warum gerade bei Fischen so oft 500 °d im Raum stehen und wie die Faktoren entstehen, erklärt der Artikel Umwidmung bei Fischen: 500 Tagesgrade erklärt. Den Vorschlag nach Art. 115 kannst du auch im Tagesgrad-Rechner berechnen lassen, mit demselben Vorbehalt: Er ersetzt nicht die Entscheidung des Tierarztes.

Mehrere Teiche und gemeinsames Wasser

In der Teichwirtschaft wird selten ein einzelnes Becken behandelt. Oft hängen mehrere Teiche an einem Zulauf, oder Medizinalfutter wird in einer ganzen Rinnenanlage gefüttert. Für das Bestandsbuch und die Sperre heißt das:

  • Trage jede behandelte Einheit einzeln ein. Nur so ist bei der Abfischung klar, welcher Teich gesperrt ist.
  • Prüfe, ob Wasser aus einem behandelten Teich in einen anderen läuft. Ob Fische im Unterlauf mitbehandelt sind und ebenfalls eine Wartezeit brauchen, klärst du vor der Behandlung mit dem Tierarzt. Im Zweifel trag die Einheit als behandelt ein.
  • Wenn du Fische während der Wartezeit umsetzt, nimm die Sperre mit. Die Wartezeit hängt an den Fischen, nicht am Teich.

Die Temperatur kann für mehrere Teiche an einem gemeinsamen Wasserkörper gelten. Wird ein Teich deutlich wärmer oder kälter als der Zulauf, miss dort separat.

Abgabe während der Wartezeit

Solange die Wartezeit läuft, dürfen keine Lebensmittel von den behandelten Fischen gewonnen werden. Für einen Teichbetrieb betrifft das vor allem:

  • Verkauf als Speisefisch, auch im Hofladen, an die Gastronomie oder an Händler.
  • Eigenverbrauch, auch wenn er nicht verkauft wird.
  • Besatz von Angelteichen. Die gefangenen Fische landen in aller Regel in der Küche. Behandle diesen Besatz deshalb wie eine Abgabe als Speisefisch.

Anders liegt der Fall bei Satzfischen für einen anderen Zuchtbetrieb. Die Wartezeit ist nach Art. 4 Nr. 34 der Verordnung der Zeitraum bis zur Erzeugung von Lebensmitteln von diesen Tieren. Lebende Fische, die weiter gehalten werden, nehmen die laufende Wartezeit mit: Der Abnehmer darf von ihnen erst nach ihrem Ende Lebensmittel gewinnen. Kläre solche Abgaben vorher mit deinem Tierarzt und gib dem Abnehmer die Behandlung und die verbleibende Wartezeit schriftlich mit.

Jede Abgabe gehört ins Bestandsregister, mit Datum, Art, Menge und Abnehmer. Wie Bestandsregister, Teichbuch und Bestandsbuch zusammenhängen, erklärt der Leitfaden Teichbuch führen.

Was bei einer Kontrolle zur Behandlung geprüft wird

Kontrolliert das Veterinäramt deinen Betrieb, schaut es bei Tierarzneimitteln vor allem darauf, ob die Unterlagen zusammenpassen. Typische Fragen sind:

  • Gibt es zu jeder Behandlung einen Eintrag im Bestandsbuch mit allen Pflichtangaben?
  • Liegen Verschreibung oder Behandlungsanweisung und Erwerbsbeleg vor?
  • Passt die eingetragene Menge zum Beleg und zur Dauer der Behandlung?
  • Ist die Wartezeit eingetragen, auch wenn sie null ist, und stammt sie aus Zulassung oder Tierarzt?
  • Gab es während der Wartezeit Abgaben aus dem behandelten Teich? Dafür vergleicht der Prüfer das Bestandsbuch mit den Abgängen im Bestandsregister.
  • Lassen sich die Tagesgrade aus Temperaturaufzeichnungen nachvollziehen?

Der letzte Punkt wird oft unterschätzt. Wer behauptet, eine Wartezeit von 500 °d sei nach sechs Wochen erreicht gewesen, sollte die Temperaturen dazu vorlegen können. Eine tägliche Temperaturliste je Teich oder Wasserkörper ist deshalb mehr als eine Betriebshilfe, sie ist dein Nachweis.

Wie eine Kontrolle insgesamt abläuft, welche weiteren Aufzeichnungen verlangt werden und wie du dich vorbereitest, steht im Leitfaden zum Teichbuch und im Artikel zur Kontrolle durch das Veterinäramt.

Wenn eine Sperre übergangen werden soll

Es gibt Situationen, in denen der Druck groß ist: Ein Großkunde wartet, der Teich muss vor dem Frost abgefischt werden, oder eine Rückstandsuntersuchung hat nichts gefunden. Die Wartezeit ist trotzdem keine betriebliche Empfehlung, sondern eine Rechtspflicht: Sie ist der Zeitraum, der bis zur Erzeugung von Lebensmitteln mindestens einzuhalten ist (Art. 4 Nr. 34 der Verordnung). Ein unauffälliger Rückstandsbefund verkürzt sie nicht. Welche Wartezeit gilt, ergibt sich aus der Zulassung oder bei einer Umwidmung aus der Festlegung des Tierarztes, die die Werte nach Art. 115 nicht unterschreiten darf.

Teichwart lässt den Inhaber eine Sperre mit Begründung übergehen, etwa wenn eine Einheit falsch als behandelt erfasst wurde. Die Begründung landet im Ereignisprotokoll. Eine Rechtsgrundlage für eine frühere Abgabe als Lebensmittel schafft das nicht. Eine nachträglich nicht erklärbare Abgabe aus einem gesperrten Teich ist bei einer Kontrolle einer der schwersten Befunde.

Typische Fehler

  • Ab dem ersten Behandlungstag zählen. Die Tagesgrade beginnen erst nach der letzten Anwendung.
  • Die Wartezeit in Tagen notieren, obwohl sie in °d angegeben ist. 500 °d sind keine 500 Tage und keine 50 Tage, sondern hängen vom Wasser ab.
  • Null-Wartezeit nicht eintragen. Die Angabe ist Pflicht, auch wenn sie null ist.
  • Umwidmung ohne schriftliche Wartezeit. Ohne Angabe des Tierarztes fehlt die Grundlage für die Sperre.
  • Lücken in der Temperaturmessung. Gerade im Herbst und Winter, wenn die Wartezeit lange läuft.
  • Fische umsetzen und die Sperre vergessen. Die Wartezeit wandert mit den Fischen.
  • Belege nicht aufheben. Der Erwerbsnachweis gehört zum Bestandsbuch und muss genauso lange aufbewahrt werden.

Und vor der Behandlung?

Ein Tierarzneimittel ist die Antwort auf eine Diagnose. Steigen die Verluste, gehört zuerst die Ursache geklärt: Sauerstoff, Temperatur, Handling oder eine Krankheit, die unter Umständen meldepflichtig ist. Wie Tiergesundheitsbesuch, Biosicherheit und Seuchenverdacht zusammenhängen, steht im Leitfaden Fischgesundheit in der Teichwirtschaft.

Checkliste für jede Behandlung

  1. Diagnose und Mittel mit dem Tierarzt klären, Behandlungsanweisung oder Verschreibung geben lassen.
  2. Wartezeit in °d schriftlich festhalten, auch wenn sie null ist.
  3. Erwerbsbeleg aufbewahren.
  4. Behandelte Einheiten festlegen und einzeln notieren.
  5. Ersten Behandlungstag, Menge und Behandlungsdauer eintragen.
  6. Ab dem Tag nach der letzten Anwendung täglich die Wassertemperatur messen und die Tagesgrade aufsummieren.
  7. Geschätzte Tage kennzeichnen.
  8. Bis zum Erreichen der Wartezeit keine Abgabe als Speisefisch und keinen Besatz von Angelteichen.
  9. Freigabe mit Datum und erreichten Tagesgraden notieren.
  10. Alle Unterlagen mindestens fünf Jahre aufbewahren.

So hilft Teichwart

Teichwart führt das Bestandsbuch mit allen Pflichtangaben nach Art. 108. Du trägst die Wartezeit ein, die Zulassung oder Tierarzt vorgeben. Teichwart summiert die Tagesgrade aus deiner täglichen Temperaturerfassung, zeigt das voraussichtliche Freigabedatum und blockiert Abgaben als Speisefisch aus gesperrten Teichen. Die Wartezeit selbst legt Teichwart nie fest. Mehr dazu auf der Seite Funktionen.

Quellen

Rechtstexte und Merkblätter, auf die sich dieser Artikel stützt. Stand 01.11.2026.

  1. gesetze.legal: vo_eu_2019_6/108
  2. gesetze-im-internet.de: tamg/__32.html
  3. gesetze-im-internet.de: tamg/__44.html
  4. gesetze-im-internet.de: tamg/__39.html
  5. gesetze-im-internet.de: tamg/BJNR453010021.html
  6. gesetze-im-internet.de: tamg/__61a.html
  7. gesetze.legal: vo_eu_2019_6/114
  8. gesetze.legal: vo_eu_2019_6/115
  9. gesetze.legal: vo_eu_2019_6/4

Häufige Fragen

Wer legt die Wartezeit bei Fischen fest?
Bei einem zugelassenen Arzneimittel steht sie in der Zulassung und der Fachinformation. Setzt der Tierarzt ein Mittel außerhalb der Zulassung ein, legt er die Wartezeit fest, mindestens nach den Regeln von Art. 115 der Verordnung (EU) 2019/6. Du übernimmst diesen Wert, du rechnest ihn nicht selbst aus.
Warum wird die Wartezeit bei Fischen in Tagesgraden angegeben?
Fische sind wechselwarm. Wie schnell sie einen Wirkstoff abbauen, hängt stark von der Wassertemperatur ab. Tagesgrade verbinden Zeit und Temperatur in einer Zahl: Jeder Tag zählt mit seiner mittleren Wassertemperatur.
Muss ich eine Wartezeit von null eintragen?
Ja. Art. 108 verlangt die Wartezeit ausdrücklich auch dann, wenn sie null ist.
Wie lange muss ich das Bestandsbuch aufbewahren?
Mindestens fünf Jahre, damit die Behörde es kontrollieren kann.
Darf ich während der Wartezeit Satzfische an einen anderen Betrieb abgeben?
Die Wartezeit schützt Lebensmittel. Ob und unter welchen Bedingungen eine Abgabe als Satzfisch möglich ist, klärst du vorher mit deinem Tierarzt und dem Veterinäramt. Der Abnehmer muss von der laufenden Wartezeit wissen.