Teil des Leitfadens Teichbuch führen: Was Teichwirtschaften aufzeichnen müssen
Veröffentlicht am 08.11.2026
Lieferschein für Fische: Muster mit Registriernummer
Wer Fische an einen anderen Betrieb abgibt, muss den Abgang aufzeichnen. Ein Lieferschein ist dafür das einfachste Werkzeug: Du hältst die Angaben einmal fest, der Empfänger bekommt eine Ausfertigung, du behältst die zweite. Dieser Artikel zeigt, welche Angaben hinein gehören, woher sie stammen und wie ein Muster aussieht.
Der Rahmen steht im Leitfaden Teichbuch führen. Hier geht es nur um den Lieferschein.
Was die Vorschriften verlangen
Die Fischseuchenverordnung schreibt in § 8 vor, dass Aquakulturbetriebe Abgänge aufzeichnen: Versanddatum, Fischart, Durchschnittsgewicht, Stückzahl oder Gesamtgewicht und Empfänger. Bei Zugängen kommen Herkunftsbetrieb und Transporteur hinzu. Nach Art. 186 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/429 gehören außerdem Herkunfts- oder Bestimmungsort und Datum jeder Verbringung dazu. Die Delegierte Verordnung (EU) 2020/691 verlangt von registrierten Betrieben die eigene Registrierungsnummer (Art. 22 Buchst. a). Zugelassene Betriebe, die Tiere zum Verbringen halten, erfassen zusätzlich die Registrierungs- oder Zulassungsnummer des Herkunfts- und des Bestimmungsbetriebs (Art. 23 Buchst. d und e).
Ein Formular schreiben diese Quellen nicht vor, sie nennen Angaben. Ein Lieferschein mit genau diesen Angaben erfüllt den Zweck und erspart dir, die Daten später aus dem Gedächtnis zu rekonstruieren.
Das Muster
| Feld | Inhalt | Grundlage |
|---|---|---|
| Lieferschein-Nr. | fortlaufend, je Jahr neu | eigene Ordnung |
| Datum | Tag des Versands | § 8 FischSeuchV |
| Abgebender Betrieb | Name, Anschrift, Registrier- oder Zulassungsnummer | Art. 22 Buchst. a, Art. 23 Buchst. a DelVO 2020/691 |
| Empfänger | Name, Anschrift, Registrier- oder Zulassungsnummer | Name: § 8 FischSeuchV; Nummer: Art. 23 Buchst. e DelVO 2020/691 (zugelassene Betriebe), sonst empfohlen |
| Fischart | zum Beispiel Regenbogenforelle | § 8 FischSeuchV |
| Menge | Stück oder Gesamtgewicht in kg, am besten beides | § 8 FischSeuchV |
| Durchschnittsgewicht | in g je Fisch | § 8 FischSeuchV |
| Herkunftseinheit | Teich, Rinne oder Becken | für dein Bestandsregister |
| Art des Abgangs | Speisefisch, Satzfisch, Besatz Angelteich, Freisetzung | für dein Bestandsregister |
| Transporteur | Name oder Kennzeichen | empfohlen, beim Zugang Pflicht nach § 8 FischSeuchV |
| Nachweise | Verweis auf Eigenerklärung oder Veterinärbescheinigung | Art. 218 AHL, Art. 22 Buchst. c DelVO 2020/691 |
| Unterschriften | abgebender Betrieb und Empfänger | Beleg für die Übergabe |
Registriernummern richtig erfassen
Die Nummer des Abnehmers erfährst du von ihm. Frag sie beim ersten Geschäft ab und hinterlege sie in deiner Partnerliste, dann steht sie bei jeder Lieferung richtig auf dem Lieferschein. Bei zugelassenen Betrieben ist die Nummer des Empfängerbetriebs Pflicht (Art. 23 Buchst. e DelVO 2020/691). Wer als Angelteich-Betreiber oder Privatperson kauft und keine Nummer hat, trägt den Namen und die Anschrift ein (§ 8 FischSeuchV) und vermerkt, dass keine Nummer vorliegt. Wie das bei Besatz für Angelteiche aussieht, steht im Artikel Besatz von Angelteichen.
Lieferschein und Nachweise
Der Lieferschein dokumentiert die Lieferung, die Eigenerklärung oder Veterinärbescheinigung belegt den Gesundheitsstatus. Bei Verbringungen in andere Mitgliedstaaten ist nach Art. 218 AHL eine schriftliche Eigenerklärung der Unternehmer am Herkunftsort vorgesehen. Welche Nachweise wann gelten, erklärt der Artikel Eigenerklärung und Veterinärbescheinigung beim Satzfischkauf. Führe auf dem Lieferschein auf, welche Nachweise der Sendung beiliegen.
Aufbewahren
Die Aufzeichnungen bewahrst du nach § 8 Abs. 2 FischSeuchV nach Ablauf des Kalenderjahres mindestens drei Jahre auf, Art. 186 Abs. 3 AHL verlangt mindestens drei Jahre. Hefte deine Ausfertigung ab oder lege sie als PDF ab, sortiert nach Nummer. Bei einer Kontrolle zeigst du Lieferschein und Bestandsregister nebeneinander, die Zahlen müssen übereinstimmen. Was das Amt sonst prüft, steht im Artikel Was prüft das Veterinäramt.
Typische Fehler
- Registriernummer fehlt oder gehört zum falschen Betrieb.
- Nur Stück oder nur kg. Ohne beides ist das Durchschnittsgewicht nicht nachvollziehbar.
- Keine Herkunftseinheit. Dann stimmt dein Bestandsregister später nicht.
- Nummern mit Lücken. Eine fortlaufende Nummerierung zeigt, dass nichts fehlt.
Lieferschein in Teichwart
Teichwart erzeugt den Lieferschein als PDF direkt aus der Abgangsbuchung: fortlaufend nummeriert, mit den Registriernummern beider Betriebe, Art, Stück, kg, Stückgewicht und Feldern für beide Unterschriften. Der Abnehmer kommt aus deiner Geschäftspartnerliste, die Bestandsfortschreibung passiert in derselben Buchung. Alle Funktionen findest du unter Funktionen.
Quellen
Rechtstexte und Merkblätter, auf die sich dieser Artikel stützt. Stand 08.11.2026.
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Häufige Fragen
- Ist ein Lieferschein beim Fischverkauf vorgeschrieben?
- Vorgeschrieben sind die Aufzeichnungen über Abgänge mit bestimmten Angaben, nicht ein bestimmtes Formular. Ein Lieferschein ist der praktische Weg, diese Angaben festzuhalten und dem Empfänger mitzugeben.
- Brauche ich die Registriernummer des Empfängers?
- Bei Verbringungen zwischen Betrieben verlangen die Vorschriften die Registrier- oder Zulassungsnummer des Bestimmungsbetriebs. Lass sie dir vom Abnehmer nennen und trage sie ein.
- Ersetzt der Lieferschein die Eigenerklärung oder die Veterinärbescheinigung?
- Nein. Eigenerklärung und Bescheinigung sind eigene Nachweise. Der Lieferschein dokumentiert die Lieferung, er kann auf diese Nachweise verweisen.