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Veröffentlicht am 01.11.2026

Fischgesundheit in der Teichwirtschaft

Gesunde Fische sind die Grundlage jeder Forellen- und Karpfenteichwirtschaft. Wenn eine Seuche in den Betrieb kommt, geht es schnell nicht mehr nur um Verluste: Das Veterinäramt kann Sperren verhängen, Abgaben werden gestoppt, im schlimmsten Fall wird der Bestand geräumt. Dieser Leitfaden fasst zusammen, welche Fischseuchen für Teichwirte wichtig sind, was du bei einem Verdacht tun musst, wie Tiergesundheitsbesuch und Biosicherheit zusammenhängen und wie du mit täglichen Aufzeichnungen Probleme früh erkennst. Die Detailfragen beantworten die verlinkten Artikel.

Ein Hinweis vorab: Dieser Text ersetzt keine tierärztliche Diagnose. Behandlungen legt immer dein Tierarzt fest.

Der rechtliche Rahmen

Seit 2021 gilt in der EU das Tiergesundheitsrecht, die Verordnung (EU) 2016/429, oft „Animal Health Law“ oder kurz AHL genannt. Für dich als Teichwirt sind vor allem fünf Stellen wichtig:

  • Art. 9 teilt die gelisteten Seuchen in Kategorien ein. Kategorie A sind Seuchen, die in der EU normalerweise nicht vorkommen und sofort getilgt werden. Kategorie B müssen alle Mitgliedstaaten bekämpfen. Kategorie C sind Seuchen, die einzelne Staaten freiwillig tilgen und vor deren Einschleppung sie sich schützen. Kategorie D betrifft das Verbringen von Tieren zwischen Staaten und die Einfuhr. Kategorie E sind Seuchen, die überwacht und gemeldet werden.
  • Art. 10 macht dich für die Tiergesundheit deines Betriebs verantwortlich, einschließlich geeigneter Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren, also Biosicherheit.
  • Art. 18 regelt die Meldung. Den Verdacht auf bestimmte gelistete Seuchen musst du der Behörde melden. Bei abnormaler Mortalität, anderen Anzeichen einer schweren Krankheit oder einem deutlichen, unerklärlichen Produktionsrückgang musst du einen Tierarzt einschalten, damit untersucht wird.
  • Art. 25 verlangt Tiergesundheitsbesuche durch einen Tierarzt, und zwar so oft, wie es das Risiko deines Betriebs erfordert.
  • Art. 186 legt fest, was ein Aquakulturbetrieb aufzeichnen muss, unter anderem Mortalität, Ergebnisse der Tiergesundheitsbesuche und Behandlungen.

Daneben gilt in Deutschland das Tiergesundheitsgesetz. Welche Seuchen du melden musst, regelt seit dem 11. März 2026 die Tierseuchenmeldeverordnung. Sie hat die alte Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen abgelöst und kennt nur noch eine Pflicht: Nachweis und Verdacht meldest du nach § 3 unverzüglich dem Veterinäramt. Details stehen im Artikel zu den meldepflichtigen Fischseuchen.

Wie du die Pflichtaufzeichnungen insgesamt organisierst, erklärt der Leitfaden Teichbuch führen.

Fischseuchen, die Teichwirte kennen müssen

Die EU listet für Fische nur wenige Seuchen. Für Forellen- und Karpfenbetriebe in Deutschland sind vor allem diese relevant:

Seuche Empfängliche Arten (Auswahl) Kategorie nach AHL
Virale Hämorrhagische Septikämie (VHS) Regenbogenforelle, Bachforelle; Äsche und Hecht als Überträger C+D+E
Infektiöse Hämatopoetische Nekrose (IHN) Regenbogenforelle, Bachforelle C+D+E
Koi-Herpesvirus-Infektion (KHV) Karpfen und Koi E
Epizootische Hämatopoetische Nekrose (EHN) Flussbarsch, Regenbogenforelle, Hecht, Zander A+D+E

VHS und IHN sind die großen Viruserkrankungen der Salmoniden. Sie zeigen sich typischerweise in der kalten Jahreszeit, das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit nennt Wassertemperaturen unter 14 °C. Typische Zeichen sind Dunkelfärbung, Glotzaugen, blasse Kiemen, feine Blutungen an Augen und Flossenansätzen und matte Fische. Bei chronischem Verlauf drehen sich Fische um die Längsachse.

KHV betrifft Karpfen und Koi und bricht meist erst bei wärmerem Wasser aus, nach Angaben des LGL über 16 °C. Goldfische und Graskarpfen gelten als mögliche Überträger. Auf EU-Ebene ist die KHV nur noch eine Seuche der Kategorie E, also eine Überwachungsseuche. In Deutschland bleibt sie meldepflichtig: Die Tierseuchenmeldeverordnung führt sie in Anlage 2.

Die Frühlingsvirämie der Karpfen (SVC) steht nicht mehr auf der EU-Liste. Für Karpfenteichwirte bleibt sie trotzdem ein Thema, weil sie im Frühjahr hohe Verluste verursachen kann. Melden musst du sie nicht, die Tierseuchenmeldeverordnung führt sie nicht. Auffällige Verluste lässt du trotzdem tierärztlich abklären.

Häufiger als die gelisteten Seuchen sind im Alltag nicht gelistete Krankheiten: Rotmaulseuche (ERM) und Furunkulose bei Forellen, Parasiten wie Ichthyophthirius, Kiemen- und Hautparasiten bei allen Arten. Sie fallen nicht unter die Seuchenregeln, verursachen aber den Großteil der Verluste und sind oft der Anlass für eine Behandlung mit Tierarzneimitteln.

Mehr zu den einzelnen Seuchen, ihren Anzeichen und dem Meldeweg steht im Artikel meldepflichtige Fischseuchen.

Häufige Krankheiten ohne Seuchenstatus

Die gelisteten Seuchen sind selten, aber folgenschwer. Den Alltag in der Teichwirtschaft bestimmen andere Erreger. Sie sind keine Seuchen im rechtlichen Sinn, du musst sie also nicht anzeigen. Trotzdem gehören sie in deine Aufzeichnungen, weil sie Verluste verursachen und oft behandelt werden.

Rotmaulseuche (ERM). Eine bakterielle Erkrankung der Salmoniden, die vor allem Regenbogenforellen betrifft. Typisch sind Rötungen und Blutungen im Maulbereich und ein schleichender Anstieg der Verluste. Gegen ERM gibt es in vielen Betrieben ein Impfkonzept, das der Tierarzt festlegt.

Furunkulose. Ebenfalls bakteriell, ebenfalls vor allem bei Salmoniden, oft im Zusammenhang mit Stress, hoher Besatzdichte und warmem Wasser. Sie zeigt sich mit Beulen in der Muskulatur und Blutungen.

Parasiten. Hautparasiten wie Ichthyophthirius („Weißpünktchen“), Kiemenparasiten und Bandwürmer kommen in Forellen- wie Karpfenteichen vor. Sie schwächen die Fische und öffnen Bakterien den Weg.

Haltungsbedingte Probleme. Kiemenschäden durch Schwebstoffe, Verletzungen beim Abfischen und Sortieren, Pilzbefall nach Verletzungen. Hier liegt die Lösung meist in der Haltung, nicht im Medikament.

Für alle diese Krankheiten gilt: Die Diagnose stellt der Tierarzt, oft mit einer Untersuchung im Labor. Wenn er ein Tierarzneimittel verordnet, beginnt mit der letzten Anwendung eine Wartezeit, bevor Fische aus der behandelten Einheit als Lebensmittel abgegeben werden dürfen.

Was du bei einem Verdacht tun musst

Ein Seuchenverdacht beginnt fast immer mit einer Beobachtung am Teich: mehr tote Fische als sonst, Fische, die am Rand stehen, nicht fressen, taumeln oder auffällig gefärbt sind. Art. 18 AHL macht daraus eine klare Pflicht: Bei abnormaler Mortalität oder Anzeichen einer schweren Krankheit holst du einen Tierarzt dazu. Bei Verdacht auf eine gelistete Seuche informierst du das Veterinäramt.

So gehst du praktisch vor:

  1. Anrufen statt abwarten. Ruf deinen Hoftierarzt, den Fischgesundheitsdienst oder direkt das Veterinäramt an. Beschreib, welche Einheit betroffen ist, seit wann, wie viele Fische gestorben sind und wie die Wassertemperatur ist.
  2. Proben sichern. Halte einige frisch verendete oder deutlich kranke Fische gekühlt bereit. Das LGL weist darauf hin, dass Fische für die Virusuntersuchung gekühlt eingesandt und nicht tiefgefroren werden. Welche und wie viele Fische gebraucht werden, sagt dir die Untersuchungsstelle.
  3. Nichts bewegen. Bis zur Klärung gibst du aus der betroffenen Einheit keine Fische ab, setzt nicht um und tauschst keine Kescher oder Wathosen zwischen Teichen.
  4. Aufschreiben. Notier Datum, Uhrzeit, Zahl der Verluste, Temperatur, Sauerstoff und alles, was dir aufgefallen ist. Diese Angaben braucht der Tierarzt, und sie gehören ohnehin in deine Aufzeichnungen.

Teichwart hat dafür einen Seuchenverdacht-Modus je Einheit: Er macht die tägliche Erfassung für diese Einheit zur Pflicht, erinnert am Abend, wenn sie fehlt, und schreibt Beginn und Ende des Verdachts ins Ereignisprotokoll.

Tiergesundheitsbesuch nach Risikoeinstufung

Der Tiergesundheitsbesuch nach Art. 25 AHL ist ein regelmäßiger Besuch durch einen Tierarzt, der deine Fische, Anlagen und Abläufe ansieht und dich zur Seuchenvorbeugung berät. Er ist keine amtliche Kontrolle, aber du musst ihn nachweisen können.

Wie oft der Tierarzt kommen muss, hängt von der Risikoeinstufung deines Betriebs ab, die das Veterinäramt festlegt. Für zugelassene Aquakulturbetriebe ist diese risikobasierte Tiergesundheitsüberwachung Pflicht. Das Veterinäramt Erlangen-Höchstadt nennt in seinem Merkblatt zum EU-Tiergesundheitsrecht diese Mindestfrequenz:

Risikoeinstufung Tiergesundheitsbesuch
hohes Risiko jährlich
mittleres Risiko mindestens alle 2 Jahre
geringes Risiko mindestens alle 3 Jahre

Art. 25 AHL verlangt eine Häufigkeit, die dem Risiko deines Betriebs entspricht. In die Einstufung fließen die Arten, die Zahl der Zu- und Abgänge, die Wasserversorgung und die Seuchenlage in der Umgebung ein.

Was beim Besuch passiert, wie du dich vorbereitest und wie du die Fälligkeit im Blick behältst, beschreibt der Artikel Tiergesundheitsbesuch und Risikoeinstufung.

Die Rolle des Fischgesundheitsdienstes

In vielen Ländern gibt es einen Fischgesundheitsdienst, meist angesiedelt bei der Tierseuchenkasse oder einem Landesamt. Er ist für Teichwirte oft die erste Anlaufstelle, wenn es um Fischgesundheit geht:

  • Er berät bei Krankheitsfällen und Verlusten und erkennt Krankheiten, auch solche durch Fütterung oder Haltung.
  • In Nordrhein-Westfalen leistet er Amtshilfe bei Registrierung, Genehmigung und Risikoeinstufung.
  • Er hilft beim Aufstellen eines Biosicherheitsplans.
  • In Sachsen führt er im Programm der Tierseuchenkasse Tiergesundheitskontrollen nach Art. 25 AHL mit Probenahmen durch.

Welche Leistungen der Fischgesundheitsdienst in deinem Land anbietet und was sie kosten, ist unterschiedlich. In Sachsen etwa trägt der Tierhalter die Kosten, die Tierseuchenkasse gibt Beihilfen nach ihrer Satzung. Ein Anruf bei deiner Tierseuchenkasse klärt das für dein Land.

Biosicherheit: Seuchen gar nicht erst reinlassen

Die meisten Seuchen kommen über drei Wege in einen Betrieb: mit zugekauften Fischen, über das Wasser und über Menschen, Geräte und Fahrzeuge. Art. 10 AHL verpflichtet dich, mit geeigneten Maßnahmen dagegen vorzusorgen. Das Gesetz nennt Beispiele wie Reinigung und Desinfektion, Regeln für Personen und Fahrzeuge, Quarantäne neuer Tiere und die sichere Beseitigung toter Tiere.

Für einen Teichbetrieb heißt das konkret:

  • Zukauf: Satzfische nur aus Betrieben mit bekanntem Gesundheitsstatus, mit Bescheinigung oder Eigenerklärung, möglichst immer aus denselben Quellen.
  • Geräte: Kescher, Wathosen, Sortier- und Abfischgeräte je Einheit oder Teichgruppe, nach Gebrauch reinigen und desinfizieren.
  • Fahrzeuge: Transportfahrzeuge und Behälter vor und nach Fahrten reinigen und desinfizieren.
  • Besucher: Hinweisschild, Schutzkleidung oder Überzieher, Besucherbuch mit letztem Fischkontakt.
  • Tote Fische: täglich absammeln und unschädlich beseitigen, nicht in den Teich zurückwerfen.

Eine ausführliche Maßnahmenliste mit Vorschlägen für Intervalle findest du im Artikel Biosicherheit im Teichbetrieb. Die Intervalle dort sind Erfahrungswerte, keine Rechtsvorgabe; dein Tierarzt oder der Fischgesundheitsdienst passt sie an deinen Betrieb an.

Zukauf und Gesundheitsnachweise

Der riskanteste Moment für die Fischgesundheit ist der Tag, an dem fremde Fische in deinen Betrieb kommen. Mit jedem Satzfisch kaufst du auch den Gesundheitsstatus des Herkunftsbetriebs. Deshalb lohnt es sich, beim Zukauf genau hinzusehen:

  • Herkunft kennen. Frag nach der Registriernummer des Lieferbetriebs und danach, ob er regelmäßig tierärztlich oder vom Fischgesundheitsdienst betreut wird.
  • Nachweis mitgeben lassen. Je nach Art, Herkunft und Bestimmung ist eine Veterinärbescheinigung oder eine Eigenerklärung des Lieferanten nötig. Welche Unterlage im Einzelfall gilt, erklärt der Artikel zu Satzfisch, Eigenerklärung und Veterinärbescheinigung.
  • Getrennt einsetzen, wenn möglich. Neue Fische zuerst in eine eigene Einheit, beobachten, dann erst umsetzen.
  • Zugang aufzeichnen. Datum, Art, Stückzahl, Gewicht, Lieferbetrieb und Nachweis gehören ins Bestandsregister. Fehlt die Bescheinigung beim Zugang, notierst du das und reichst sie nach.

Umgekehrt gilt das Gleiche: Wenn du lebende Fische an andere Betriebe oder Angelteiche abgibst, erwartet der Käufer von dir einen Nachweis. Ein Betrieb, der seine Fischgesundheit dokumentiert, kann ihn ohne Suchen ausstellen.

Tägliche Mortalität als Frühwarnsystem

Die zuverlässigste Frühwarnung für Krankheiten ist eine lückenlose Liste der täglichen Verluste je Einheit. Wenn du jeden Tag aufschreibst, wie viele Fische gestorben sind, siehst du einen Anstieg, bevor er zum Massensterben wird. Gleichzeitig erfüllst du damit eine Pflicht, denn die Mortalität gehört zu den Aufzeichnungen nach Art. 186 AHL.

Damit die Liste als Frühwarnung taugt, kommt es auf drei Dinge an:

  • Auch Tage ohne Verluste eintragen. Eine Null ist eine Information. Ohne sie weißt du später nicht, ob niemand gestorben ist oder niemand nachgesehen hat.
  • Je Einheit erfassen. Ein Anstieg in einem einzelnen Teich ist ein anderes Signal als ein Anstieg im ganzen Betrieb.
  • Ursache notieren, wo bekannt. Sauerstoff, Temperatur, Fischreiher, Handling beim Sortieren: Wenn die Ursache klar ist, ist ein Anstieg kein Seuchenzeichen.

Wann eine Mortalität als erhöht gilt und wie du eine Schwelle für deinen Betrieb festlegst, erklärt der Artikel Mortalität je epidemiologischer Einheit. In Teichwart legst du die Alarmschwelle selbst fest. Wird sie überschritten, erscheint ein Hinweis und ein Eintrag im Ereignisprotokoll.

Wasserqualität und Sauerstoff

Viele Verluste haben keine Seuche als Ursache, sondern das Wasser. Sauerstoffmangel bei Hitze, nach Gewittern oder bei Algenblüte, zu hohe Temperaturen für Forellen, Ammoniak bei hoher Besatzdichte: Diese Probleme sehen auf den ersten Blick ähnlich aus wie eine Krankheit.

Deshalb gehören Wassertemperatur und Sauerstoff in die tägliche Erfassung, am besten zur gleichen Tageszeit. Wenn mehrere Teiche am selben Zulauf hängen, reicht oft eine Messung je Wasserkörper. Die Temperatur brauchst du außerdem für zwei weitere Dinge:

  • Seuchen einordnen: VHS und IHN treten eher im kalten, KHV eher im warmen Wasser auf. Der Temperaturverlauf hilft dem Tierarzt bei der Diagnose.
  • Wartezeiten berechnen: Nach einer Behandlung zählt die Wartezeit in Tagesgraden, also nach der Wassertemperatur. Wie das funktioniert, steht im Leitfaden Tierarzneimittel bei Fischen.

Grenzwerte für Sauerstoff und Temperatur hängen von Art, Größe und Haltungsform ab. Lass sie dir für deinen Betrieb vom Fischgesundheitsdienst oder deinem Tierarzt nennen und notiere sie im Biosicherheitsplan.

Welche Gesundheitsunterlagen das Amt sehen will

Bei einer Kontrolle fragt das Veterinäramt zur Fischgesundheit typischerweise nach diesen Unterlagen:

  • Mortalität je Einheit, lückenlos und mit Ursache, soweit bekannt
  • Berichte der Tiergesundheitsbesuche mit Datum, Tierarzt, Befund und vereinbarten Maßnahmen
  • Laborbefunde mit Probenahmedatum, Einheit und Ergebnis
  • Behandlungen mit Tierarzneimitteln und die eingehaltenen Wartezeiten
  • Biosicherheitsplan und Nachweise, dass die Maßnahmen durchgeführt wurden
  • Bescheinigungen oder Eigenerklärungen zu allen Zugängen

Je geordneter diese Unterlagen sind, desto kürzer und entspannter verläuft die Kontrolle. Sammelst du sie das Jahr über an einem Ort, musst du am Tag der Kontrolle nichts suchen.

Das Jahr im Teich: wann welches Risiko steigt

Fischkrankheiten folgen der Wassertemperatur. Ein grober Kalender hilft, die Aufmerksamkeit richtig zu verteilen:

  • Winter und zeitiges Frühjahr, kaltes Wasser: Die Zeit der Salmonidenseuchen VHS und IHN, die laut LGL bei kaltem Wasser auftreten. Gleichzeitig sind die Fische wenig aktiv, Verluste fallen spät auf. Täglich nachsehen bleibt wichtig.
  • Frühjahr, Erwärmung: Besatz und Zukauf stehen an, also die Zeit mit dem höchsten Einschleppungsrisiko. Bei Karpfen fällt in diese Phase die Frühlingsvirämie.
  • Sommer, warmes Wasser: Sauerstoff wird knapp, besonders nachts und nach Gewittern. Bei Karpfen steigt das KHV-Risiko, weil die Krankheit erst im wärmeren Wasser ausbricht. Bakterielle Infektionen nehmen zu.
  • Herbst, Abfischung: Viel Handling, viel Stress, viele Geräte im Einsatz. Gute Zeit, um Geräte gründlich zu reinigen und den Biosicherheitsplan zu überprüfen.

Dieser Kalender ersetzt keine Beobachtung. Wenn sich in deinem Betrieb ein anderes Muster zeigt, zählt das, was du in deinen eigenen Aufzeichnungen siehst.

Typische Fehler

  • Nur schlechte Tage aufschreiben. Wer nur bei Verlusten etwas notiert, hat keine Vergleichsbasis und eine Lücke im Nachweis.
  • Zu lange warten. „Mal sehen, ob es morgen besser ist“ kostet bei einer Viruserkrankung den Teich. Früh anrufen ist nie falsch.
  • Tote Fische einfrieren. Für die Virusuntersuchung brauchen die Labore gekühlte, nicht gefrorene Fische.
  • Geräte wandern lassen. Der Kescher aus dem kranken Teich im gesunden Teich ist der häufigste hausgemachte Übertragungsweg.
  • Besuch und Befund nicht ablegen. Der Tiergesundheitsbesuch zählt nur, wenn du ihn nachweisen kannst. Bericht und Laborbefunde gehören zu den Aufzeichnungen.

Checkliste Fischgesundheit

  • Ich weiß, welche gelisteten Seuchen für meine Arten relevant sind, und habe die Nummer des Veterinäramts griffbereit.
  • Ich kenne meine Risikoeinstufung und das Datum des nächsten Tiergesundheitsbesuchs.
  • Die Ergebnisse der letzten Tiergesundheitsbesuche und Laborbefunde liegen geordnet vor.
  • Verluste, Temperatur und Sauerstoff werden jeden Tag je Einheit erfasst, auch Tage ohne Verluste.
  • Für Zukäufe liegt zu jedem Zugang eine Bescheinigung oder Eigenerklärung vor.
  • Geräte sind den Einheiten zugeordnet, Desinfektion und Fahrzeugreinigung sind geregelt und werden dokumentiert.
  • Besucher tragen sich ins Besucherbuch ein.
  • Ich weiß, was ich bei einem Seuchenverdacht tue: anrufen, Proben kühl sichern, nichts bewegen, aufschreiben.

Wie Teichwart dabei hilft

Teichwart bündelt die Aufzeichnungen, die für die Fischgesundheit zählen: tägliche Verluste mit Ursache je Einheit, Temperatur und Sauerstoff, Alarm bei erhöhter Mortalität, Seuchenverdacht-Modus, Tiergesundheitsbesuche mit Fälligkeit nach Risikoklasse, Laborbefunde und ein Biosicherheitsprotokoll mit Erinnerung, wenn eine Maßnahme fällig ist. Alles zusammen geht auf Knopfdruck in den Prüferexport für das Veterinäramt. Welche Funktionen es im Einzelnen gibt, steht auf der Seite Funktionen.

Teichwart ersetzt weder den Tierarzt noch die Meldung an das Veterinäramt. Es sorgt dafür, dass die Zahlen da sind, wenn du sie brauchst.

Quellen

Rechtstexte und Merkblätter, auf die sich dieser Artikel stützt. Stand 01.11.2026.

  1. gesetze.legal: vo_eu_2016_429/9
  2. gesetze.legal: vo_eu_2016_429/10
  3. gesetze.legal: vo_eu_2016_429/18
  4. gesetze.legal: vo_eu_2016_429/25
  5. gesetze.legal: vo_eu_2016_429/186
  6. gesetze.legal: vo_eu_2024_216/anhang
  7. lgl.bayern.de: koi_herpes/index.htm
  8. lgl.bayern.de: virusinfektionen/vhs_ihn
  9. erlangen-hoechstadt.de: 13387/2023-10-11-merkblatt-rechtsaenderungen-ahl.pdf
  10. laves.niedersachsen.de: download/42657
  11. gesetze-im-internet.de: tierseuchmeldv/__3.html
  12. gesetze-im-internet.de: tierseuchmeldv/anlage_1.html
  13. gesetze-im-internet.de: tierseuchmeldv/anlage_2.html
  14. revosax.sachsen.de: vorschrift/11293
  15. recht.nrw.de: mblnrw/2015-s420
  16. gesetze.legal: vo_eu_2016_429/208

Häufige Fragen

Welche Fischseuchen muss ich als Teichwirt kennen?
Für Forellen vor allem VHS und IHN, für Karpfen die Koi-Herpesvirus-Infektion. Dazu kommen nicht gelistete, aber häufige Krankheiten wie ERM, Furunkulose und Parasiten. Meldepflichtig sind nach der Tierseuchenmeldeverordnung seit März 2026 unter anderem VHS, IHN, EHN und KHV, die Frühlingsvirämie der Karpfen nicht.
Was mache ich, wenn plötzlich viele Fische sterben?
Tote Fische absammeln, ein paar frisch verendete oder kranke Fische gekühlt aufbewahren, nicht einfrieren, und sofort Tierarzt oder Veterinäramt anrufen. Bis zur Klärung keine Fische abgeben und keine Geräte zwischen Teichen tauschen.
Wer bezahlt die Untersuchung bei Seuchenverdacht?
Das ist je nach Land und Tierseuchenkasse unterschiedlich geregelt. Frag bei deinem Veterinäramt und deiner Tierseuchenkasse nach, bevor du Proben selbst an ein Labor schickst.
Ersetzt der Tiergesundheitsbesuch die Kontrolle durch das Veterinäramt?
Nein. Der Tiergesundheitsbesuch ist eine tierärztliche Beratung, die du selbst organisierst. Amtliche Kontrollen finden unabhängig davon statt.