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Teil des Leitfadens Fischgesundheit in der Teichwirtschaft: Seuchen, Tiergesundheitsbesuch und Biosicherheit

Veröffentlicht am 01.11.2026

Meldepflichtige Fischseuchen: KHV, VHS, IHN und SVC

Fischseuchen sind selten, aber wenn eine in deinen Betrieb kommt, ändert sich alles: Untersuchungen, Sperren, im schlimmsten Fall die Räumung. Dieser Artikel erklärt, welche Seuchen für Forellen- und Karpfenteiche relevant sind, wie das EU-Recht sie einteilt, woran du einen Verdacht erkennst und wen du anrufst. Den Überblick über alle Themen rund um gesunde Bestände gibt der Leitfaden Fischgesundheit in der Teichwirtschaft.

Wie das EU-Recht Seuchen einteilt

Das EU-Tiergesundheitsrecht, die Verordnung (EU) 2016/429, teilt gelistete Seuchen in Art. 9 in fünf Kategorien ein:

  • A: kommt in der EU normalerweise nicht vor, wird bei Nachweis sofort getilgt.
  • B: muss in allen Mitgliedstaaten bekämpft werden.
  • C: einzelne Mitgliedstaaten tilgen sie freiwillig und schützen ihre freien Gebiete.
  • D: Regeln für das Verbringen zwischen Mitgliedstaaten und die Einfuhr.
  • E: muss überwacht und gemeldet werden.

Eine Seuche kann mehrere Kategorien haben. „C+D+E“ heißt also: Tilgung ist möglich, beim Handel gelten besondere Regeln, und die Seuche wird überwacht.

Welche Fischseuchen in welche Kategorie fallen, steht im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2024/216.

Was du in Deutschland melden musst

Seit dem 11. März 2026 gilt die Tierseuchenmeldeverordnung (TierSeuchMeldV). Sie ersetzt die alte Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen und kennt nur noch eine Pflicht: die Meldung. Nach § 3 meldest du den Nachweis oder schon den Verdacht einer Seuche aus Anlage 1 oder 2 unverzüglich dem Veterinäramt. Die Pflicht trifft dich als Unternehmer, aber auch Tierärzte und Fischereiberechtigte.

Für Wassertiere in Teichwirtschaften sind das:

  • Anlage 1: Epizootische Hämatopoetische Nekrose (EHN), Virale Hämorrhagische Septikämie (VHS), Infektiöse Hämatopoetische Nekrose (IHN) und die Ansteckende Blutarmut der Lachse (ISA).
  • Anlage 2: die Koi-Herpesvirus-Infektion (KHV) bei Karpfen, Koi und ihren Hybriden.

Die Infektiöse Pankreasnekrose (IPN) melden nach Anlage 4 nur Untersuchungseinrichtungen und Tierärzte. Die Frühlingsvirämie der Karpfen (SVC) steht in keiner Anlage.

Die gelisteten Seuchen für Forellen und Karpfen

Seuche Betrifft vor allem Kategorie
Virale Hämorrhagische Septikämie (VHS) Regenbogenforelle, Bachforelle C+D+E
Infektiöse Hämatopoetische Nekrose (IHN) Regenbogenforelle, Bachforelle C+D+E
Koi-Herpesvirus-Infektion (KHV) Karpfen, Koi E
Epizootische Hämatopoetische Nekrose (EHN) Flussbarsch, Regenbogenforelle, Hecht, Zander A+D+E
Ansteckende Blutarmut der Lachse (ISA) Lachs, in Teichwirtschaften kaum relevant C+D+E

Die Frühlingsvirämie der Karpfen (SVC) steht nicht in dieser Liste. Die EU hat sie schon 2008 aus der Liste gestrichen, und auch die Tierseuchenmeldeverordnung führt sie nicht. Eine Meldepflicht besteht damit nicht.

VHS und IHN bei Forellen

VHS und IHN sind Viruserkrankungen der Salmoniden. Für Forellenbetriebe sind sie die wichtigsten Seuchen überhaupt.

Wann sie auftreten: Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zeigen sich Krankheitszeichen typischerweise bei Wassertemperaturen unter 14 °C. Das ist die Zeit von Herbst bis Frühjahr.

Woran du sie erkennst:

  • Dunkelfärbung der Fische
  • Glotzaugen
  • blasse Kiemen
  • feine Blutungen im Auge und an den Flossenansätzen
  • matte, träge Fische, die am Rand stehen
  • bei chronischem Verlauf: Drehbewegungen um die Längsachse

Keines dieser Zeichen ist für sich allein beweisend. Zusammen mit steigenden Verlusten im kalten Wasser sind sie aber ein ernstes Signal.

Übertragung: über zugekaufte Fische, über Wasser aus Gewässern mit Wildfischen und über Geräte, Fahrzeuge und Menschen. Laut LGL spielen bei der VHS auch Äsche und Hecht als Überträger eine Rolle.

KHV bei Karpfen

Die Koi-Herpesvirus-Infektion betrifft Karpfen und Koi. Sie kann zu hohen Verlusten führen.

Wann sie auftritt: Laut LGL zeigen sich Krankheitszeichen meist erst bei Wassertemperaturen über 16 °C, also im späten Frühjahr und Sommer. Bei kälterem Wasser kann das Virus im Fisch ruhen, ohne dass du etwas siehst.

Woran du sie erkennst: Das LGL nennt Hautveränderungen mit vermehrter Schleimbildung, verfärbte Kiemen und Flossen und abgestorbenes Kiemengewebe. Dazu kommen plötzlich steigende Verluste. Die sichere Diagnose gelingt nur im Labor, mit einem Virusnachweis per PCR aus Kiemen und Niere.

Überträger: Goldfische und Graskarpfen gelten als mögliche Überträger. Das ist wichtig, wenn du gemischte Bestände hältst oder Fische aus Zierfischhandel und Teichwirtschaft zusammenkommen.

Rechtsstand: Auf EU-Ebene ist die KHV nur noch eine Seuche der Kategorie E. In Deutschland steht sie in Anlage 2 der Tierseuchenmeldeverordnung. Einen KHV-Verdacht meldest du also unverzüglich dem Veterinäramt.

SVC bei Karpfen

Die Frühlingsvirämie der Karpfen tritt, wie der Name sagt, vor allem im Frühjahr auf, wenn das Wasser sich erwärmt und die Fische nach dem Winter geschwächt sind. Das Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen beschreibt als erste Zeichen Fische, die sich vom Schwarm absondern, danach Dunkelfärbung, Glotzaugen und einen aufgetriebenen Bauch, teils mit blutiger Bauchwassersucht. Sicher ist die Diagnose nur mit einem Virusnachweis. Auch ohne Meldepflicht gilt: Bei auffälligen Frühjahrsverlusten gehört ein Tierarzt an den Teich, denn nach Art. 18 der Verordnung (EU) 2016/429 lässt du abnormale Mortalität ohnehin untersuchen.

Was ähnlich aussieht, aber keine Seuche ist

Nicht jedes Fischsterben ist eine Seuche. Viele Verluste haben andere Ursachen, die auf den ersten Blick ähnlich aussehen:

  • Sauerstoffmangel: Fische stehen am Zulauf oder an der Oberfläche und schnappen nach Luft, oft frühmorgens, nach warmen Nächten oder Gewittern. Die Verluste kommen plötzlich und betreffen große und kleine Fische.
  • Bakterielle Infektionen wie Rotmaulseuche (ERM) oder Furunkulose bei Forellen: Verluste steigen langsamer, oft mit Rötungen, Blutungen oder Beulen.
  • Parasiten: weiße Pünktchen, Scheuern an Steinen, schnelle Kiemenatmung.
  • Wasserbelastung: Ammoniak bei hoher Besatzdichte oder Fütterung, Einleitungen von außen. Hier sterben oft viele Fische auf einmal.
  • Verletzungen: nach dem Abfischen, Sortieren oder Transport.

Die Unterscheidung ist Sache des Tierarztes. Deine Aufgabe ist, ihm die richtigen Informationen zu geben: Seit wann, in welcher Einheit, wie viele Fische, bei welcher Temperatur und welchem Sauerstoffwert, nach welchem Ereignis. Wer täglich aufschreibt, hat diese Antworten sofort.

Seuchenstatus und Handel

Die Kategorien C und D wirken sich direkt auf den Handel mit lebenden Fischen aus. Mitgliedstaaten, Zonen oder einzelne Betriebe können als frei von einer Seuche anerkannt sein. Wer Fische in ein solches freies Gebiet liefern will, muss nachweisen, dass sie aus einem ebenfalls freien oder gleichwertigen Bestand kommen.

Für dich als Teichwirt bedeutet das:

  • Beim Zukauf zählt nicht nur die Gesundheit der Fische, sondern auch der Status des Herkunftsbetriebs. Frag danach und lass dir die passenden Unterlagen geben.
  • Bei der Abgabe lebender Fische an andere Betriebe kann je nach Art, Bestimmungsort und Seuchenstatus eine Bescheinigung nötig sein. Welche Unterlage im Einzelfall gilt, sagt dir dein Veterinäramt.
  • Ein Seuchenausbruch in deinem Betrieb oder in der Nähe kann Handelsbeschränkungen auslösen, auch für Betriebe, deren Fische selbst gesund sind.

Die genauen Regeln für Bescheinigungen und Eigenerklärungen beim Satzfischhandel erklärt der Leitfaden zum Teichbuch.

Wie es nach dem Befund weitergeht

Ist der Laborbefund negativ, ist der Verdacht ausgeräumt. Du hebst den Verdachtsmodus auf, legst den Befund ab und behältst die Einheit noch einige Zeit genau im Blick.

Ist der Befund positiv, entscheidet das Veterinäramt über die Maßnahmen. Je nach Seuche und Kategorie reicht das von verstärkter Überwachung bis zu Sperren und Räumung. In dieser Lage helfen dir vollständige Aufzeichnungen am meisten: Sie zeigen, seit wann es Auffälligkeiten gab, wohin Fische gegangen sind und woher sie kamen. Ohne diese Angaben muss das Amt vorsichtiger und damit oft großflächiger handeln.

Was als Verdacht gilt

Das EU-Recht unterscheidet in Art. 18 zwei Situationen:

  1. Verdacht auf eine gelistete Seuche: Du meldest ihn der zuständigen Behörde, also dem Veterinäramt. In Deutschland regelt § 3 der Tierseuchenmeldeverordnung, dass das unverzüglich geschieht.
  2. Abnormale Mortalität, andere Anzeichen einer schweren Krankheit oder ein deutlicher, unerklärlicher Produktionsrückgang: Du holst einen Tierarzt dazu, der die Ursache untersucht, bei Bedarf mit Laborproben.

Was „abnormal“ ist, hängt von deinem Betrieb ab. Genau dafür brauchst du die tägliche Mortalität je Einheit: Wer weiß, wie viele Fische an einem normalen Tag sterben, erkennt einen Anstieg sofort. Wie du eine Schwelle für deinen Betrieb festlegst, steht im Artikel zur Mortalität je epidemiologischer Einheit.

Wen du anrufst

  • Veterinäramt deines Landkreises: bei jedem Verdacht auf eine meldepflichtige Seuche, also EHN, VHS, IHN, ISA oder KHV. Die Nummer gehört in dein Handy und an die Tür des Bruthauses.
  • Hoftierarzt oder Fischgesundheitsdienst: bei auffälligen Verlusten, deren Ursache unklar ist. Der Fischgesundheitsdienst deines Landes vermittelt oft auch die Laboruntersuchung.
  • Tierseuchenkasse: zur Frage, wer die Untersuchung bezahlt und welche Leistungen es gibt.

Was du bis zur Klärung tust

  1. Proben sichern: Einige frisch verendete oder deutlich kranke Fische gekühlt aufbewahren. Das LGL weist darauf hin, dass Fische für die Untersuchung nicht tiefgefroren werden dürfen.
  2. Nichts bewegen: keine Fische aus der Einheit abgeben, nicht umsetzen, keine Geräte in andere Teiche.
  3. Tote Fische absammeln und unschädlich beseitigen.
  4. Aufschreiben: Zahl der Verluste, Temperatur, Sauerstoff, Beobachtungen, Uhrzeit des Anrufs.

Diese Schritte schützen deine anderen Teiche und die Nachbarbetriebe. Und sie zeigen dem Amt, dass du verantwortungsvoll handelst. Wie du solche Übertragungswege im Alltag dauerhaft schließt, beschreibt der Artikel Biosicherheit im Teichbetrieb. Wie oft ohnehin ein Tierarzt in deinen Betrieb kommen muss, steht unter Tiergesundheitsbesuch und Risikoeinstufung.

Seuchenverdacht in Teichwart

Teichwart hat für jede Einheit einen Seuchenverdacht-Modus. Ist er eingeschaltet, wird die tägliche Erfassung für diese Einheit zur Pflicht, und Teichwart erinnert am Abend, wenn sie fehlt. Beginn und Ende des Verdachts landen automatisch im Ereignisprotokoll, zusammen mit Mortalitätsalarmen und Laborbefunden. Bei der Kontrolle liegt so der ganze Verlauf in einem Export vor.

Quellen

Rechtstexte und Merkblätter, auf die sich dieser Artikel stützt. Stand 01.11.2026.

  1. gesetze.legal: vo_eu_2024_216/anhang
  2. gesetze.legal: vo_eu_2016_429/9
  3. gesetze.legal: vo_eu_2016_429/18
  4. lgl.bayern.de: virusinfektionen/vhs_ihn
  5. lgl.bayern.de: koi_herpes/index.htm
  6. blv.admin.ch: fachinformation-fruehlingsviraemie-karpfen.pdf.download.pdf/Viremia_primaverile_della_carpa.pdf
  7. umwelt-online.de: 08_09/08_0053.htm
  8. gesetze-im-internet.de: tierseuchmeldv/BJNR03D0B0026.html
  9. gesetze-im-internet.de: tierseuchmeldv/__3.html
  10. gesetze-im-internet.de: tierseuchmeldv/anlage_1.html
  11. gesetze-im-internet.de: tierseuchmeldv/anlage_2.html
  12. gesetze-im-internet.de: tierseuchmeldv/anlage_4.html

Häufige Fragen

Muss ich KHV noch melden?
Ja. Seit dem 11. März 2026 gilt die Tierseuchenmeldeverordnung. Sie kennt nur noch eine Meldepflicht und führt die Koi-Herpesvirus-Infektion bei Karpfen und Koi in Anlage 2. Den Nachweis oder Verdacht meldest du unverzüglich dem Veterinäramt. Die alte Unterscheidung zwischen anzeigepflichtig und meldepflichtig gibt es nicht mehr.
Muss ich jeden toten Fisch melden?
Nein. Normale Verluste schreibst du auf. Bei abnormaler Mortalität oder Anzeichen einer schweren Krankheit verlangt das EU-Recht, dass ein Tierarzt die Ursache untersucht. Bei Verdacht auf eine gelistete Seuche informierst du das Veterinäramt.
Wer untersucht die Proben?
Die Untersuchung übernimmt in der Regel das Landeslabor oder ein vom Veterinäramt benanntes Labor. Nationales Referenzlabor für diese Fischseuchen ist das Friedrich-Loeffler-Institut.
Darf ich bei Verdacht noch Fische verkaufen?
Bis zur Klärung solltest du aus der betroffenen Einheit keine Fische abgeben oder umsetzen. Was danach gilt, entscheidet das Veterinäramt.