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Teil des Leitfadens Teichbuch führen: Was Teichwirtschaften aufzeichnen müssen

Veröffentlicht am 08.11.2026

Aquakultur-Statistik: Auskunftspflicht gegenüber dem Statistischen Amt

Neben den Aufzeichnungen für das Veterinäramt gibt es eine zweite Pflicht, die viele Teichwirte überrascht: die Aquakulturstatistik. Sie hat mit Tiergesundheit nichts zu tun. Hier geht es um Erzeugung und Betriebe, erhoben vom Statistischen Landesamt. Dieser Artikel sagt, was das Gesetz regelt, und lässt offen, was wir nicht geprüft haben.

Die Aufzeichnungen, mit denen du die Angaben zusammenstellst, beschreibt der Leitfaden Teichbuch führen.

Was das Gesetz sagt

Das Agrarstatistikgesetz (AgrStatG) regelt die Aquakulturstatistik als Teil der Fischerei- und Aquakulturstatistik (§ 65a Nr. 2). Erhebungseinheiten sind nach § 68a die Betriebe, die Aquakultur im Sinne der Gemeinsamen Fischereipolitik betreiben. Soweit sie nach der Fischseuchenverordnung genehmigungs- oder registrierungspflichtig sind, werden die im Register geführten, zur Registrierung angezeigten oder zur Genehmigung beantragten Einheiten einbezogen.

Nach § 93 Abs. 1 besteht Auskunftspflicht, nach Abs. 2 Nr. 1 sind die Inhaber oder Leiter dieser Betriebe auskunftspflichtig. Freiwillig sind nach Abs. 3 nur bestimmte Hilfsmerkmale wie Rufnummern, E-Mail-Adressen und Ansprechpartner für Rückfragen, nicht die Angaben zur Erzeugung.

Nach § 68b wird die Statistik jährlich im Zeitraum Januar bis März als allgemeine Erhebung durchgeführt. Sie fragt unter anderem das Gewicht der erzeugten aquatischen Organismen nach Art und Aufzuchtform, Haltungsverfahren und Gebiet sowie Zahl oder Gewicht von erzeugtem Laich und Jungtieren. Berichtszeitraum ist das dem Erhebungsjahr vorausgehende Kalenderjahr. Preise werden nur in einer Stichprobe bei höchstens 500 Erhebungseinheiten erhoben, alle drei Jahre kommen Strukturangaben hinzu.

Was wir nicht sagen können

Ob dein Betrieb als Erhebungseinheit geführt wird, welche Frist das Statistische Landesamt setzt und über welchen Meldeweg du antwortest, haben wir nicht geprüft. Das teilt dir das Statistische Landesamt deines Bundeslandes mit. Hast du ein Schreiben von dort bekommen, antworte darauf. Bist du unsicher, ob du betroffen bist, frag dort nach.

Wie du dich vorbereitest

Die Statistik fragt nach Erzeugung (§ 68b), nicht nach Tiergesundheit. Dafür helfen dir Aufzeichnungen, die du ohnehin führst:

  • Bestandsregister je Einheit mit Art, Stück und kg,
  • Abgänge als Speisefisch und als Satzfisch mit Menge und Datum,
  • Zugänge von Satzfischen,
  • Angaben zu Teichflächen und Einheiten aus deinen Stammdaten.

Ein Jahresabschluss deiner Aufzeichnungen nach Fischart beantwortet die meisten Fragen. Wie du Ist- und Buchbestand nach der Abfischung abgleichst, zeigt der Artikel Inventur und Abfischung buchen.

Was die Statistik nicht ersetzt

Die Meldung an das Statistikamt ersetzt keine Aufzeichnung nach Art. 186 der Verordnung (EU) 2016/429 und umgekehrt. Das Teichbuch bewahrst du weiter mindestens 3 Jahre auf, wie Art. 186 Abs. 3 es für die Aufzeichnungen vorsieht.

Teichwart und die Statistik

Teichwart meldet nichts an Statistikämter. Die Jahresübersicht der Erzeugung je Art fasst deine Bewegungen zusammen und erleichtert das Ausfüllen. Die Zahlen übernimmst du selbst in das Formular des Statistischen Amts. Mehr unter Funktionen.

Quellen

Rechtstexte und Merkblätter, auf die sich dieser Artikel stützt. Stand 08.11.2026.

  1. gesetze.legal: vo_eu_2016_429/186
  2. gesetze-im-internet.de: agrstatg/__93.html
  3. gesetze-im-internet.de: agrstatg/__68a.html
  4. gesetze-im-internet.de: agrstatg/__68b.html

Funktionen der Teichbuch-App

Häufige Fragen

Muss mein Betrieb an der Aquakulturstatistik teilnehmen?
Wer zum Kreis der Erhebung gehört, ist auskunftspflichtig. Ob dein Betrieb dazugehört, teilt dir das Statistische Landesamt mit. Eine Schwelle nennen wir hier bewusst nicht, weil sie sich ändern kann.
Ist die Meldung dasselbe wie das Teichbuch?
Nein. Das Teichbuch dient der Tiergesundheit und der Rückverfolgung, die Aquakulturstatistik ist eine Erhebung des Statistischen Amts. Deine Aufzeichnungen helfen aber beim Ausfüllen.
Übermittelt Teichwart die Daten an das Statistikamt?
Nein. Teichwart meldet nichts automatisch. Die Jahresübersicht der Erzeugung je Art hilft dir, die Angaben zusammenzustellen.