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Teil des Leitfadens Fischgesundheit in der Teichwirtschaft: Seuchen, Tiergesundheitsbesuch und Biosicherheit

Veröffentlicht am 01.11.2026

Tiergesundheitsbesuch: Intervalle nach Risikoeinstufung

Das EU-Tiergesundheitsrecht verlangt, dass ein Tierarzt in deinen Aquakulturbetrieb kommt, so oft es das Risiko des Betriebs erfordert. Dieser Tiergesundheitsbesuch ist keine Kontrolle durch das Amt, sondern eine Beratung: Der Tierarzt schaut sich Fische, Anlagen und Abläufe an und hilft dir, Seuchen früh zu erkennen und zu vermeiden. Wie oft er kommen muss, hängt von der Risikoeinstufung deines Betriebs ab. Wie der Besuch mit Seuchenvorbeugung, Biosicherheit und täglicher Erfassung zusammenspielt, zeigt der Leitfaden Fischgesundheit.

Die Grundlage

Der Tiergesundheitsbesuch ist in Art. 25 der Verordnung (EU) 2016/429 angelegt. Danach sorgst du als Unternehmer dafür, dass ein Tierarzt deinen Betrieb besucht, wenn das Risiko es erfordert, und zwar so oft, wie es dem Risiko entspricht. Der Besuch dient der Beratung zur Biosicherheit und dem frühen Erkennen gelisteter Seuchen.

Für zugelassene Aquakulturbetriebe wird daraus eine feste, risikobasierte Tiergesundheitsüberwachung nach den Delegierten Verordnungen (EU) 2020/689 und 2020/691. Ausgenommen sind laut LAVES nur Betriebe ohne empfängliche Arten mit geringem oder mittlerem Risiko. Ob dein Betrieb registriert oder zugelassen ist, steht in deinem Bescheid.

Die Ergebnisse der Tiergesundheitsbesuche gehören nach Art. 186 Abs. 1 Buchst. f AHL zu deinen Aufzeichnungen. Du musst sie also aufbewahren und vorlegen können.

Die drei Risikostufen

Das Veterinäramt ordnet deinen Betrieb einer von drei Stufen zu. Das Veterinäramt Erlangen-Höchstadt nennt in seinem Merkblatt zum EU-Tiergesundheitsrecht diese Mindestintervalle für die risikobasierten Besuche:

Risikoeinstufung Tiergesundheitsbesuch
hohes Risiko jährlich
mittleres Risiko mindestens alle 2 Jahre
geringes Risiko mindestens alle 3 Jahre

Umgerechnet sind das 12 Monate, 24 Monate und 36 Monate. Das sind Mindestwerte. Nichts spricht dagegen, den Tierarzt öfter zu holen.

Wovon die Einstufung abhängt

Art. 25 AHL nennt als Maßstab die Art des Betriebs, die gehaltenen Arten und Kategorien und die Seuchenlage in der Umgebung. Für einen Teichbetrieb heißt das praktisch:

  • Arten und Kategorien: Forellen sind empfänglich für VHS und IHN, Karpfen für KHV. Wer empfängliche Arten hält, trägt ein höheres Risiko.
  • Zu- und Abgänge: Wer oft Satzfische zukauft oder lebende Fische an andere Betriebe abgibt, hat mehr Kontaktpunkte.
  • Wasserversorgung: Ein Brunnen ist ein geringeres Risiko als ein Bachzulauf, in dem Wildfische oberhalb schwimmen.
  • Lage: Betriebe in Gebieten mit Seuchenausbrüchen oder an Gewässern mit vielen anderen Betrieben.
  • Status: Betriebe in einem seuchenfreien Kompartiment oder unter einem Tilgungsprogramm.

Frag dein Veterinäramt, welche Einstufung es für dich festgelegt hat.

Wer den Besuch macht

Art. 25 AHL spricht vom Tierarzt. Das Merkblatt aus Erlangen-Höchstadt nennt für Aquakulturbetriebe die Angehörigen der mit der Gesundheit von Wassertieren befassten Berufe, früher „Qualifizierter Dienst“. In Sachsen führt der Fischgesundheitsdienst im Programm der Tierseuchenkasse diese Tiergesundheitskontrollen mit Probenahmen durch. Auch ein Hoftierarzt mit Erfahrung in Fischgesundheit kann infrage kommen. Wer in deinem Land anerkannt ist, sagt dir das Veterinäramt.

Was beim Besuch passiert

Fällt dem Tierarzt dabei ein Verdacht auf eine meldepflichtige Fischseuche auf, informiert er das Veterinäramt. Typische Punkte:

  1. Rundgang: Teiche, Rinnen, Becken, Zulauf und Ablauf, Hälterung, Geräte.
  2. Fische: Verhalten, äußeres Bild, bei Bedarf Proben für das Labor.
  3. Aufzeichnungen: Bestandsregister, Mortalität je Einheit, Behandlungen, Zu- und Abgänge der letzten Zeit.
  4. Biosicherheit: Wie werden Geräte desinfiziert, wer kommt auf den Betrieb, wie werden tote Fische entsorgt.
  5. Beratung: Empfehlungen für Maßnahmen, die der Tierarzt schriftlich festhält.

Am Ende bekommst du einen Bericht. Den legst du zu deinen Aufzeichnungen.

So bereitest du dich vor

Je besser deine Aufzeichnungen, desto kürzer und nützlicher der Besuch:

  • Drucke oder exportiere Bestand, Mortalität und Behandlungen seit dem letzten Besuch.
  • Notiere auffällige Ereignisse: Verlustspitzen, Sauerstoffmangel, Hochwasser.
  • Lege Laborbefunde und Bescheinigungen der letzten Zukäufe bereit.
  • Halte deinen Biosicherheitsplan bereit, falls du einen hast.
  • Schreibe Fragen auf, die du schon länger hast.

Nach dem Besuch: Maßnahmen umsetzen

Der Bericht des Tierarztes ist nur so viel wert wie das, was danach passiert. Viele Empfehlungen betreffen die Biosicherheit im Teichbetrieb. Typische Empfehlungen sind:

  • eine Desinfektionswanne für Stiefel am Eingang der Anlage,
  • getrennte Kescher und Eimer für jede epidemiologische Einheit,
  • ein fester Platz für tote Fische, bis sie abgeholt werden,
  • eine Untersuchung auf eine bestimmte Seuche vor dem nächsten Verkauf von Satzfischen,
  • Änderungen bei Besatzdichte oder Fütterung.

Schreib dir die Empfehlungen als Liste auf und hake ab, was erledigt ist, mit Datum. Beim nächsten Besuch zeigst du die Liste. So sieht der Tierarzt, was sich getan hat, und kann seine Beratung darauf aufbauen.

Manche Empfehlungen sind auch Biosicherheitsmaßnahmen, die du regelmäßig wiederholst, etwa die Desinfektion von Geräten. Die gehören dann in deine Aufzeichnungen zur Biosicherheit, jedes Mal mit Datum und Namen.

Und noch etwas: Der Tiergesundheitsbesuch ist eine gute Gelegenheit, deine epidemiologischen Einheiten zu überprüfen. Wenn du Teiche dazugenommen oder Zuläufe geändert hast, besprich mit dem Tierarzt, ob die Einteilung noch passt.

Kosten

Wer die Kosten trägt, regelt jedes Land selbst. In Sachsen etwa trägt der Tierhalter die Kosten des Programms, die Tierseuchenkasse gewährt Beihilfen nach ihren Satzungen. Frag bei deiner Tierseuchenkasse nach, bevor du einen privaten Tierarzt beauftragst.

Den nächsten Termin im Blick behalten

Das größte Problem ist nicht der Besuch selbst, sondern der Termin. Bei einem Intervall von 24 Monaten oder 36 Monaten vergisst man leicht, wann der letzte war. Rechne deshalb gleich nach jedem Besuch das nächste Fälligkeitsdatum aus und trag es in deinen Kalender ein. Plane eine Erinnerung einige Wochen vorher ein, damit du einen Termin mit dem Tierarzt bekommst.

Hat das Veterinäramt ein anderes Intervall festgelegt als die Mindestwerte, gilt das festgelegte Intervall.

Kurz zusammengefasst

  • Tiergesundheitsbesuche verlangt Art. 25 AHL nach Risiko; für zugelassene Betriebe sind sie feste Pflicht, das Intervall hängt von der Risikoeinstufung ab.
  • Hohes Risiko jährlich, mittleres Risiko mindestens alle 2 Jahre, geringes Risiko mindestens alle 3 Jahre.
  • Die Einstufung legt das Veterinäramt fest.
  • Den Bericht des Tierarztes bewahrst du mit deinen Aufzeichnungen auf.

Teichwart erinnert dich

In Teichwart trägst du deine Risikoeinstufung im Betriebsprofil ein, auf Wunsch mit eigenem Intervall. Nach jedem Tiergesundheitsbesuch berechnet die App den nächsten Termin und erinnert dich vorher per E-Mail. Den Bericht legst du als PDF oder Foto direkt am Besuch ab. Teste es kostenlos.

Quellen

Rechtstexte und Merkblätter, auf die sich dieser Artikel stützt. Stand 01.11.2026.

  1. erlangen-hoechstadt.de: 13387/2023-10-11-merkblatt-rechtsaenderungen-ahl.pdf
  2. laves.niedersachsen.de: download/42657
  3. gesetze.legal: vo_eu_2016_429/25
  4. gesetze.legal: vo_eu_2016_429/186
  5. revosax.sachsen.de: vorschrift/11293

Häufige Fragen

Wer legt meine Risikoeinstufung fest?
Das zuständige Veterinäramt, in der Regel im Verfahren zur Registrierung oder Zulassung. Art. 25 AHL nennt als Maßstab die Art des Betriebs, die gehaltenen Arten und Kategorien und die Seuchenlage in der Umgebung.
Kann ich den Tiergesundheitsbesuch mit meinem Hoftierarzt machen?
Wenn er sich mit Fischgesundheit auskennt und dein Veterinäramt ihn dafür anerkennt, ja. In manchen Ländern, etwa in Sachsen, bietet auch der Fischgesundheitsdienst im Programm der Tierseuchenkasse die Besuche an. Frag beim Veterinäramt nach, wer in deinem Land infrage kommt.
Was passiert, wenn ich einen Besuch verpasse?
Dann fehlt ein Nachweis, den die Behörde bei einer Kontrolle sehen will. Hol den Besuch so schnell wie möglich nach und dokumentiere den Grund für die Verspätung.