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Teil des Leitfadens Tierarzneimittel bei Fischen: Bestandsbuch, Wartezeit und Tagesgrade

Veröffentlicht am 01.11.2026

Umwidmung bei Fischen: 500 Tagesgrade erklärt

Für Fische gibt es nur wenige zugelassene Tierarzneimittel. Wenn ein Bestand erkrankt, muss der Tierarzt deshalb oft ein Mittel einsetzen, das für eine andere Tierart oder ein anderes Anwendungsgebiet zugelassen ist. Das heißt Umwidmung. Für Fische, die der Lebensmittelgewinnung dienen, gibt Art. 115 der Verordnung (EU) 2019/6 dann vor, welche Wartezeit der Tierarzt mindestens festlegen muss. Die bekannteste Zahl daraus sind die 500 Tagesgrade.

Wie Umwidmung, Bestandsbuch und Abgabesperre zusammenspielen, zeigt der Leitfaden Tierarzneimittel bei Fischen.

Wer umwidmet

Umwidmen darf ausschließlich der Tierarzt, bei Wassertieren in der Reihenfolge nach Art. 114: zuerst ein Mittel für eine andere Wassertierart, dann eines für Landtiere, dann ein Humanarzneimittel, zuletzt eine Zubereitung im Einzelfall. Er entscheidet, welches Arzneimittel eingesetzt wird, und er legt die Wartezeit fest. Als Halter darfst du kein Arzneimittel eigenmächtig für Fische verwenden, das dafür nicht zugelassen ist, und du darfst die Wartezeit nicht selbst bestimmen. Deine Aufgabe ist es, die Behandlung im Bestandsbuch einzutragen und die Wartezeit einzuhalten.

Was Tagesgrade sind

Bei Fischen läuft die Wartezeit nicht in Tagen, sondern in Tagesgraden, abgekürzt °d. Ein Tag mit einer mittleren Wassertemperatur von 10 °C bringt 10 °d. Fische bauen Arzneimittel abhängig von der Temperatur ab: In warmem Wasser schneller, in kaltem langsamer. Deshalb dauert dieselbe Wartezeit im Winter viel länger als im Sommer. Wie du die Summe bildest, steht im Artikel Tagesgrade berechnen.

Die vier Regeln nach Art. 115

Art. 115 Abs. 1 Buchst. d der Verordnung (EU) 2019/6 nennt für Wassertiere vier Fälle. Maßgeblich ist, wofür das eingesetzte Arzneimittel zugelassen ist. Die Werte sind Untergrenzen: Die Wartezeit darf nicht kürzer sein.

1. Zugelassen für Lebensmittel liefernde Wassertiere

Das Mittel ist für eine andere Wasser-Tierart zugelassen und hat dort eine Wartezeit in °d. Dann gilt: längste Wartezeit × 1,5.

Beispiele:

  • Wartezeit laut Zulassung 100 °d × 1,5 = 150 °d.
  • Wartezeit laut Zulassung 10 °d × 1,5 = 15 °d.

2. Zugelassen für Lebensmittel liefernde Landtiere

Das Mittel ist zum Beispiel für Rinder oder Schweine zugelassen und hat dort eine Wartezeit in Tagen. Dann gilt: längste Wartezeit in Tagen × 50, höchstens 500 °d.

Beispiele:

  • Wartezeit 5 Tagen × 50 = 250 °d.
  • Wartezeit von 20 Tagen ergibt 1000 °d rechnerisch, gedeckelt auf 500 °d.

3. Nicht für Lebensmittel liefernde Tiere zugelassen

Das Mittel ist zum Beispiel nur für Hunde und Katzen zugelassen. Dann gelten 500 °d.

4. Längste Wartezeit ist null

Ist die längste Wartezeit des Mittels für eine beliebige Tierart null, gelten 25 °d. Eine Wartezeit von 0 Tagen ergibt also 25 °d.

Daher kommen die 500 Tagesgrade: Sie sind die Obergrenze bei Mitteln für Landtiere und der feste Wert, wenn das Mittel für keine Lebensmittel liefernde Tierart zugelassen ist.

Der Vorschlag im Teichwart-Rechner ist bei Wassertier-Zulassungen bewusst vorsichtiger als das Gesetz: Er setzt mindestens 25 °d an, auch wenn × 1,5 weniger ergibt. Maßgeblich bleibt der Wert, den dein Tierarzt festlegt.

Was die 500 °d in der Praxis bedeuten

Wie lange 500 °d dauern, hängt allein von der Wassertemperatur ab:

Mittlere Wassertemperatur Dauer bis 500 °d
5 °C 100 Tage
10 °C 50 Tage
15 °C 34 Tage

Eine Behandlung im November kann einen Karpfenteich also bis weit ins Frühjahr sperren. Plane Abfischung und Verkauf entsprechend, und sprich mit deinem Tierarzt über den Zeitpunkt, wenn es fachlich vertretbar ist.

Zum Vergleich: 250 °d bei 10 °C sind 25 Tage.

Ein Beispiel aus dem Herbst

Ein Karpfenteichwirt stellt Ende Oktober in einem Abwachsteich kranke Fische fest. Der Tierarzt setzt ein Arzneimittel ein, das für keine Lebensmittel liefernde Tierart zugelassen ist. Er legt die Wartezeit auf 500 °d fest.

Das Wasser hat nach der letzten Anwendung noch 8 °C, fällt aber in den nächsten Wochen auf 4 °C und darunter. Im Dezember und Januar kommen kaum Tagesgrade dazu. Die geplante Abfischung zu Weihnachten fällt für diesen Teich aus. Erst wenn sich das Wasser im Frühjahr erwärmt, wächst die Summe wieder schneller.

Für den Teichwirt heißt das: Er muss die Fische entweder bis zum Frühjahr im Teich lassen oder in einen Hälter umsetzen, wo die Wartezeit weiterläuft. Verkaufen darf er sie als Speisefische erst, wenn die 500 °d erreicht sind. Mit einer täglichen Temperaturmessung kann er jederzeit zeigen, wo die Summe gerade steht.

Satzfische und Angelteiche

Die Wartezeit ist der Zeitraum, der bis zur Erzeugung von Lebensmitteln von den behandelten Tieren mindestens einzuhalten ist (Art. 4 Nr. 34 der Verordnung). Sie hängt an den Fischen, nicht am Teich. Satzfische nehmen die laufende Wartezeit zum Abnehmer mit. Fische aus Angelteichen werden gegessen, besetze einen Angelteich deshalb erst nach Ende der Wartezeit. Kläre Abgaben während einer laufenden Wartezeit vorher mit deinem Tierarzt und informiere den Abnehmer schriftlich über Behandlung und Restwartezeit.

Mindestwerte, keine Höchstwerte

Die Werte nach Art. 115 sind Mindestwartezeiten, die Verordnung spricht von „nicht weniger als“. Der Tierarzt legt die Wartezeit fest und kann eine längere bestimmen. Maßgeblich ist immer die Wartezeit, die er dir mitteilt.

Ins Bestandsbuch eintragen

Für eine Umwidmung trägst du neben den üblichen Angaben ein:

  • dass die Wartezeit aus einer Umwidmung durch den Tierarzt stammt,
  • die Wartezeit in °d, wie der Tierarzt sie festgelegt hat,
  • den Tierarzt und die Verschreibung.

Die Wartezeit zählt ab dem Tag nach der letzten Anwendung. Erfasse ab dann täglich die Wassertemperatur jeder behandelten Einheit, damit du belegen kannst, wann die Tagesgrade erreicht waren. Mehr zu den Pflichtangaben im Artikel Tierarzneimittel-Bestandsbuch.

Kurz zusammengefasst

  • Umwidmen und die Wartezeit festlegen darf nur der Tierarzt.
  • Wassertiere: Zulassungswert × 1,5.
  • Landtiere: Tage × 50, höchstens 500 °d.
  • Nicht für Lebensmittel liefernde Tiere zugelassen: 500 °d.
  • Längste Wartezeit null: 25 °d.
  • Wie viele Kalendertage das sind, hängt von der Wassertemperatur ab.

Rechner und App

Mit dem kostenlosen Wartezeit-Rechner rechnest du den Vorschlag nach Art. 115 aus und siehst, wann die Wartezeit bei deiner Wassertemperatur voraussichtlich erreicht ist. In Teichwart läuft diese Rechnung für jeden behandelten Teich automatisch mit den Temperaturen aus deiner Tageserfassung. Teste es kostenlos.

Quellen

Rechtstexte und Merkblätter, auf die sich dieser Artikel stützt. Stand 01.11.2026.

  1. gesetze.legal: vo_eu_2019_6/115
  2. gesetze.legal: vo_eu_2019_6/114
  3. gesetze.legal: vo_eu_2019_6/4

Häufige Fragen

Darf ich als Teichwirt selbst umwidmen?
Nein. Die Umwidmung ist dem Tierarzt vorbehalten. Er entscheidet über das Arzneimittel und legt die Wartezeit fest.
Warum sind es manchmal 500 °d und manchmal weniger?
Das hängt davon ab, für welche Tierart das Arzneimittel zugelassen ist und welche Wartezeit dort angegeben ist. Ist es für keine Lebensmittel liefernde Tierart zugelassen, gelten 500 °d.
Kann der Tierarzt eine längere Wartezeit festlegen?
Ja. Die Werte nach Art. 115 sind Mindestwerte. Der Tierarzt kann eine längere Wartezeit bestimmen.